Unter der Moderation des DGAW-Vizepräsidenten, Herrn Dr. Martin Engler diskutierten auf dem Podium Herr Andreas Scholz-Fleischmann (BSR-Vorstand), Herr RA Robert Reichling (BDA), Herr Erich Mendroch (ver.di) und Herr Theo Hermann (AMG) mit den zahlreichen Teilnehmern.
Vor dem Hintergrund, dass der Koalitionsausschuss die Abfallwirtschaft in das Entsendegesetz aufnimmt, hatte das Thema besondere Aktualität. Neben diesem Entsendegesetz, das voraussetzt, dass eine 50%-ige Tarifbindung vorliegt, soll über das aus dem Jahre 1952 stammende Mindestarbeitsbedingungsgesetz versucht werden, Mindestlöhne verbindlich in die Branche einzuführen. Unklar ist derzeit der Branchenbegriff, der sowohl fachlich als auch regional unterschiedlich interpretiert wird. Es fielen die Aussagen, dass ca. 90.000 Beschäftigte bei der öffentlichen Hand tarifgebunden tätig sind sowie 70.000 Beschäftigte in der privaten Entsorgungswirtschaft, davon 30 % tarifgebunden. Ein wesentlicher Faktor zur Kanibalisierung der Lohnstrukturen sind die Ausschreibungen, überwiegend der öffentlichen Hand. Diese müssen nach EU-Vergaberecht diskriminierungsfrei erfolgen, womit eine Tariftreue ausgeschlossen sei.
Dem widerspricht ein aktuelles Rechtsgutachten, das jedoch umstritten ist und noch nicht seine Gerichtsfestigkeit unter Beweis gestellt hat. Während die öffentliche Hand ca. 50 % der Gesamtkosten an Personalausgaben hat, ist von der privaten Entsorgungswirtschaft dieser Anteil in den letzten Jahren auf 25 - 30 % gesenkt worden. Damit wurde einem Trend anderer Branchen gefolgt, einfache Tätigkeiten nicht mehr selbst auszuführen. Dies bedeutet, dass es kaum noch direkt angestellte Lader oder Sortierer gibt.
In vielen Bereichen ist inzwischen festzustellen, dass Fachpersonal kaum noch zu Tariflöhnen zu bekommen ist. Die Diskussion reduziert sich in der Praxis auf den unqualifizierten Bereich. Von der privaten Entsorgungswirtschaft wird deshalb eine größere Lohnspreizung gefordert, um den Anteil der tarifgebundenen Firmen zu erhöhen. Dies wird von der Gewerkschaftseite kritisch gesehen. Einig waren sich alle Teilnehmer, dass staatlichen Eingriffe die große Gefahr in sich bergen, gut gemeint zu sein und fatale praktische Auswirkungen zu haben. Man ist überzeugt davon, mit der bestehenden Tarifautonomie marktgerechtere Lösungen zu finden. Ein Lohndiktat ist erfahrungsgemäß kaum kontrollierbar, wird schnell unterlaufen und führt zu einer zügigen Verdrängung nicht marktgerechter Strukturen. Wenn damit bis zu 50 % des Gesamtpreises staatlich reglementiert werden, wäre die Konsequenz, dass demnächst auch Preise staatliche vorgegeben werden.
Weiterhin herrschte Einigkeit über die These des DGAW-Präsidenten, Herrn Thomas Obermeier, dass die Geiz-ist-geil-Mentalität letztlich solche Auswirkungen hat. Vielmehr sind wir gefordert, ein Qualitätsbewusstsein zu vermitteln, dass zu einer guten Leistung ein angemessener Preis gehört.