Von einem Bundestagsabgeordneten erfuhr ich vor einem Jahr, dass wir hier in der BRD alle staatlichen Einrichtungen in Unternehmen gewandelt haben. Ungläubig informierte ich mich über die Umstrukturierung bei Experten. Sie zeigten mir Eintragungen in Handelsregister und deren rechtliche Veränderungen. Dann erkannte auch ich, dass hier Wandlungen stattgefunden haben, denn unser Bundesministerium für Finanzen hieß nun BRD Bundesfinanzagentur GmbH, das Arbeitsamt Arbeitsagentur und das Bürgeramt Bürgercentrum, .... Aber es gab noch weitere Insiderinformationen, die mich mehr als beunruhigten: Die gesammelten Rechercheergebnisse gingen, knapp zusammengefasst, an die Bürgermeister des Osnabrücker Landes, mit der Bitte selbst weiter zu forschen.
Auf der Suche nach unserer charmanten Stadt Melle im internationalen Handelsregister der USA, dem D&B Register habe ich den Eintrag des Unternehmens Stadt Melle mit der DUNS Nr. 340004386 gefunden. Da heißt es nach § 4 KStG: die Stadt Melle kann nur eines sein, Amt oder Firma. Als Amt und damit staatliche Institution müsste sie sich als solches mit einer staatlichen Gründungsurkunde ausweisen können. Als Unternehmen müsste sie sich, wie geschehen, im internationalen Unternehmensregister eintragen lassen. Weitere Unternehmen wie Kurverwaltung Solebad Melle GmbH, Wohnungsbau Grönegau GmbH incl. Beteiligungsgesellschaft, Schulen ... finden wir weiter im Unternehmensregister.
Nun nehmen wir also mal an, dass die Stadt Melle ein gültig eingetragenes Unternehmen ist. Damit fällt sie juristisch gesehen komplett unter das Internationale Seehandelsrecht. Logisch!
Wie für jedermann sichtbar, stehen unsere Bürgermeister als Aufsichtsräte etc. mit weiteren Geschäftsführern anderer Firmen in Unternehmen wie Wohnungsbau Grönegau GmbH, Beteiligungs- und Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH oder Baugenossenschaft Landkreis Osnabrück e.G unter eben diesem Recht. Damit haftet hier kein Staat oder der Verbund der Besatzermächte, sondern die Sachbearbeiter und Geschäftsführer der Unternehmen nach HGB.
In der NOZ lesen wir am 29.01.2015 S. 8: "Neuerdings sollen Schadensersatzklagen in lukrative Wertpapiere verwandelt werden. Aus diesen Gründen sind andere Länder schon längst aus diesen Verträgen ausgestiegen... Der schwedische Getränkehersteller pfändet aufgrund des Urteils zurzeit rumänisches Staatseigentum im Ausland." Ein Staat kann von internationalen Handelsgerichten allerdings nur gepfändet werden, wenn er ebenfalls ein Unternehmen ist. Grundsätzlich kann laut Völkerrecht kein Staat/Stadt pleitegehen.
Die Folgen für die Bürger eines Handelsunternehmens sind immense Steuer- und Zinszahlungen, die bei staatlichen Strukturen nicht zu zahlen wären. Denn ein Staat zahlt keine Grunderwerbssteuer oder Umsatzsteuer, Zinsen etc., aber das "Unternehmen" Osnabrücker Land - oder jegliche andere bundesdeutsche Gemeinde - mit ihren ganzen Unterfirmen zahlt diese wohl. Grund für die Umwandlung in Firmen scheint also der Profit zu sein.
An dieser Stelle möchte ich darauf aufmerksam machen, dass damit der Stadt Melle und auch dem Osnabrücker Landkreis, der ebenfalls mit einer DUNS Nummer 342802011 im internationalen Handelsregister steht, die staatliche Hoheitsmacht nicht mehr zusteht. Sie darf also rechtlich als Unternehmen keine staatlichen Amtshandlungen, wie Trauungen, Führen von Unternehmensregistern, Ausstellen von Staatsausweisen, Führen von Geburtenregistern, Vergabe und Verwaltung von Land oder Verkauf von Staatsgrund durchführen oder veranlassen. Logisch!
Letztendlich stellt sich nicht nur mir die Frage, wollen wir Handelspartner oder Bürger staatlicher Institutionen sein. Wollen Bürgermeister haften nach Internationalem Handelsrecht? Wollen wir ein Osnabrücker Land, dass kein Land, keine Stadt ist?