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Friedensverträge sind nichts für Nervenschwache!

Sind Forderung nach fast 100 Jahren Kriegszustand berechtigt?

(lifePR) (Melle, )
Friedensverträge sind nichts für Nervenschwache!
Sind Forderung nach fast 100 Jahren Kriegszustand berechtigt?

Wir können jederzeit durch die Friedensverträge zum ersten Weltkreig frei und souverän werden.
Wir brauchen 5 bis 10 % nachgewiesene Bundesstaatenangehörige. Die sind erreicht. Jetzt brauchen wir noch die Organisation die die Verträge aushandelt. Im Staat sind die Gemeinden, Ämter und Städte die kleinste staatliche Einheiten. Diese können – wenn es denn genug aktivierte Gemeinden gibt – nach unserer Meinung die Verhandlungen aufnehmen.

Die Haupt-Alliierten des WK I sind demnach Frankreich, Großbritannien und die USA. Das neutrale Land Italien ist im Jahr 1915 der Entente (Bündnis) beigetreten und damit der vierte Alliierte. Diese Länder sind – nach dem Völkerrecht – nach fast 100 Jahren verpflichtet den Friedensvertrag anzubieten – wenn die Staatsangehörigen der deutschen Völker / Bundesstaaten diesen Friedensvertrag erbitten.

Sind Forderung nach fast 100 Jahren Kriegszustand berechtigt? Warum hat das in den letzten 100 Jahren eigentlich noch keiner gemacht ?

In den letzten Wochen wurden weitere Gemeinden und Städte aktiviert.

Die Nichtregierungsorganisation (NGO) BRD mußte ab 1990 alle Gebietskörperschaften der Gemeinden niederlegen. Sie wurden in Firmenstruktur weitergeführt. Keiner sollte es merken. Dem Grundgesetz wurde der Geltungsbereich genommen.

Auch den “Gesetzen” wurde durch die Bereinigungsgesetze der Geltungsbereich und damit die Gültigkeit genommen. Alle Städte und Gemeinden in diesem Land können von Bundesstaatsangehörigen wieder aktiviert werden. Denn Friedensverträge sind nichts für Nervenschwache! Packen wir es also jetzt an!

Im 2+4 Vertrag finden wir den Artikel 7 (1): Die Französische Republik, die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland und die Vereinigten Staaten von Amerika beenden hiermit ihre Rechte und Verantwortlichkeiten in Bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes. Als Ergebnis werden die entsprechenden, damit zusammenhängenden vierseitigen Vereinbarungen, Beschlüsse und Praktiken beendet und alle entsprechenden Einrichtungen der Vier Mächte aufgelöst.

Seit dem Jahr 1918 / 19 sind alle Mandatsregierungen im Handelsrecht. Besonders deutlich wird das seit dem Jahr 1990. Seit diesem Zeitraum sind alle sogenannten Behörden der NGO-BRD und seiner sogenannten Länder in dem Firmenregistern der Firmen D&B, manta und Hoppenstedt registriert. Jeder kann das nachprüfen.

Heißt Handelsrecht Rechtlosigkeit? Bedeutet es, dass jedem jederzeit das Eigentum entzogen werden kann? Werden wir als Sache, als juristische Person, als Vollsklave geführt?

Wie kommt man aus dieser rechtlosen Position wieder heraus ? Das geht über BGB Art. 177 und 119 nur über die Kündigung im Handelsrecht.

Ein Beitrag von matthas

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Der Verein Osnabrücker Landmark e.V. hat sich die Entstehung einer regionalen Währung zum Ziel gesetzt, die gerade auch in schwierigen Zeiten, Finanz- oder Energiekrise bestand haben sollte. Dazu bietet der Verein Basisinformationen, Informationsveranstaltungen und Weiterbildung auch für Schulen, Unternehmen und Vereine an. In regelmäßigen Abständen findet der überparteiliche politische Frühschoppen statt. Er lädt Bürger ein zu verschiedenen Themenschwerpunkte zu diskutieren.

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