Das Thema ist nicht nur komplex, sondern auch für den jeweilig Betroffenen sehr emotional.
Eine Patientenverfügung muss die individuellen Vorstellungen und Absichten des einzelnen Menschen wiedergeben. Deshalb kann der Gesetzgeber nur den äußeren Rahmen für die Inhalte und die Handhabung von Patientenverfügungen festlegen. Dabei darf durch die gesetzliche Maßnahme das Selbstbestimmungsrecht des einzelnen Menschen nicht ausgehöhlt werden.
Für die Behandler wie Mediziner, Therapeuten oder Pflegefachkräfte muss ebenfalls Rechtssicherheit geschaffen werden. Dies ist auch bereits durch die Festlegungen der Ärzteschaft zur Berücksichtigung von Patientenverfügungen erfolgt.
Um diese ethisch und sachlich schwierige Aufgabe zu lösen, fordert der Präsident der Deutschen Gesellschaft für Versicherte und Patienten (DGVP) e.V., Wolfram - Arnim Candidus, nachhaltig wirksame Kampagnen zur Aufklärung der Bürgerinnen und Bürger zu dem Sinn und Zweck von Patientenverfügungen.
Dabei muss auch nachhaltig darauf hingewiesen werden, dass es notwendig ist, sich auch als gesunder Mensch und zwar egal ob jung oder alt mit der Thematik Patientenverfügung zu beschäftigen. Die Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger muss gefördert - oder besser gesagt - geweckt werden. Der aufgeklärte Versicherte und Patient wird sich dann individuell entscheiden können: für sich selber oder für einen Menschen, der ihm das Recht übertragen hat, über sein Leben zu entscheiden. Eine Patientenverfügung schafft somit auch Sicherheit.
Viele Menschen scheuen sich davor, über die eigene Sterblichkeit und über Verfügungen des Ernstfalls nachzudenken. Konkrete Unterstützung fehlt hierzu noch.
Es müssen regionale Ethikkommissionen gebildet werden, die dem einzelnen Bürger ob Patient oder Betreuer (Verfüger) die ganzheitliche Beratung geben können, denn für jeden Menschen wird die letztendliche Entscheidung über sein Leben alleine nur sehr schwer möglich sein. Und die Entscheidung über einen Menschen, der sich ihm anvertraut hat, fällt meist noch schwerer.
Der Rahmen für eine solche Maßnahme könnte ebenfalls gesetzlich bestimmt werden.
Die DGVP fordert: Wir brauchen einen offenen und konstruktiven Dialog in unserer Gesellschaft mit dem Ziel der Aufklärung. Damit kann der Bürger egal welchen Alters, ob gesund oder bereits erkrankt, dann klar für sich persönlich definieren, was er durch die Patientenverfügung erreichen will.