„Durch versäumte Fristen und ausgebliebene Bereitstellung von notwendigen Tools durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte ist es unmöglich, die zeitgebundenen Voraussetzungen zu erfüllen“, sagt Oberkirchenrätin Dr. Annette Noller, Vorstandsvorsitzende des Diakonischen Werks Württemberg. Zusagen von Verschiebungen seien wieder zurückgenommen worden, was nun die Dezember-Abrechnungen gefährden kann. Dass ambulante Pflegedienste bereits die Dezember-Abrechnung von 2022 mit einer Beschäftigtennummer abrechnen müssen, wurde am 16. Dezember 2022 mitgeteilt.
Die Diakonie Württemberg empört sich darüber, dass das Verzeichnis für die Beschäftigtennummer statt am 31. Dezember 2021 erst am 1. August 2022 – als Testphase – fertig gestellt war, die Upload-Funktion und Hilfen zur Umsetzung immer noch nicht zur Verfügung stehen, sich jedoch die Frist für die ambulante Pflege, die Beschäftigtennummer zu beantragen, nicht verschoben hat. Bislang steht das Verzeichnis nicht einmal allen Pflegediensten zur Verfügung. Denn die Registrierung erfolgt mittels Elster-Portal, auf das nicht alle Pflegedienste ohne Weiteres zugreifen können. Das Bundesinstitut will dieses Problem jedoch erst Anfang 2023 beheben.
„Wir sehen diesen Vorgang mit Ärger, aber auch mit Sorge um unsere Dienste und die Gewährleistung ambulanter Pflege, denn die Einführung der Beschäftigtennummer verfehlt zum jetzigen Zeitpunkt ihr eigentliches Ziel und hat sich zu einer bürokratischen Hürde entwickelt. Die Arbeitszeit der Pflegekräfte wird dringender denn je an anderen Stellen gebraucht und die Pflege muss endlich entlastet werden“ sagt Annette Noller. „Schlimmstenfalls können Pflegedienste ab 1. Januar 2023 nicht mehr abrechnen und geraten völlig unverschuldet in Liquiditätsschwierigkeiten.“
Die Diakonie Württemberg fordert deshalb dringend, die Frist auszusetzen, bis alle technischen Voraussetzungen erfüllt sind.