„Diese Tests helfen, lange Quarantäne-Zeiten zu vermeiden – zum Beispiel von Bewohnern, die vom Krankenhaus oder vom Verwandtenbesuch über die Feiertage zurückkommen. Wir könnten dadurch auch die Tagespflegen, Betreuungsgruppen und andere offene Hilfen weiter geöffnet lassen“, sagt Oberkirchenrat Dieter Kaufmann, Vorstandsvorsitzender des Diakonischen Werks Württemberg.
Die erfordert jedoch eine Verantwortungspartnerschaft aller Seiten. Für die Aufnahme einer kostendeckenden Refinanzierung der Testkonzepte in die Testverordnung setzen sich deshalb das Diakonische Werk Württemberg, der Evangelische Landesverband für Diakonie-Sozialstationen in Württemberg und der Württembergische Evangelische Fachverband für Altenhilfe (WEFA) gemeinsam ein. „Sowohl die Sachkosten für die Test-Kits als auch die Personalkosten für zielgerichtet anzuwendende Antigen-Schnelltests müssen als coronabedingte Aufwendungen in angemessener Höhe im Rettungsschirm der Pflege verankert werden“, sagt Kirchenrätin Eva-Maria Armbruster, Vorstand Sozialpolitik im Diakonischen Werk Württemberg. Die Erhöhung der Pauschale von sechs auf neun Euro sei für einen Test von mindestens 20 Minuten nicht ausreichend, unverständlich auch die Entscheidung, dass Krankenhäuser zwölf Euro bekommen.
Die Diakonie Württemberg vermisst die Antwort auf die Frage, wer die Testungen vornimmt. Das Fachpersonal in den Pflegeeinrichtungen wird dringend für die Versorgung der Bewohnerinnen und Bewohner gebraucht. Für eine regelmäßige flächendeckende Testung stehen deshalb keine Kapazitäten zur Verfügung. „Testungen sind nur mit zusätzlichem Personaleinsatz denkbar. Die dadurch entstehenden Kosten müssen dann aber auch adäquat ersetzt werden“ sagt Kirchenrätin Armbruster. Hinzu komme, dass in den Einrichtungen der Behindertenhilfe die Heilerziehungspfleger nicht zur Testabnahme zugelassen sind. Die Abnahme eines Tests beispielsweise bei demenziell erkrankten Menschen oder Menschen mit Mehrfachbehinderungen seien sehr zeitaufwändig. Auch die empfohlene Testung der Besucher erfordere eine hohe zeitliche Flexibilität des Testpersonals.
Hilfreich ist der Schnelltest auch für die Mitarbeitenden. Er hilft beispielsweise dabei, eine Erkältung von einer Covid-19-Erkrankung zu unterscheiden. Leicht erkältete Pflege- und Betreuungskräfte könnten dann unter Einhaltung der Hygienevorgaben weiter tätig sein. „Das vermeiden wir natürlich, wo es geht, aber bei großem Personalausfall ist dies unumgänglich“, sagt Armbruster. Die Erfahrung der vergangenen Monate zeige, dass viele Mitarbeitende zu solchen Einsätzen bereit sind. „Hierfür sind wir sehr dankbar.“
Vorrangig muss nach Ansicht der Diakonie Württemberg bei einer Gefährdungslage in der Pflege und Behindertenhilfe weiterhin der PCR-Test Standard sein, weil sein Ergebnis für eine höhere Sicherheit sorgt. Prinzipiell dürften Einrichtungen nicht zu Testzentren werden, im konkreten Verdachtsfall und mit entsprechender Symptomatik oder Kontakten müssten weiterhin die Gesundheitsämter verantwortlich und zuständig sein.
Testungen im ambulanten Bereich müssen nach Ansicht der Diakonie Württemberg weiterhin bei den hausärztlichen Praxen oder dem örtlichen Gesundheitsamt liegen. Hier erhöhen in der Regel weitere Kontakte wie Freunde oder Nachbarn die Erfordernis, Infektionsketten nachzuverfolgen.