"Wir freuen uns insbesondere darüber, dass seit Jahren hier lebende syrische Flüchtlinge endlich auch ihre weitere Familie wie Geschwister oder Großeltern nachziehen lassen können", sagt Oberkirchenrat Dieter Kaufmann, Vorstandsvorsitzender des Diakonischen Werks Württemberg. Sie müssen hierzu beim Flüchtlingswerk der Vereinten Nationen (UNHCR) eine "Interessenbekundung" abgeben.
Allerdings sei dringend erforderlich, die vorgesehene Verpflichtungserklärung der bereits in Deutschland Lebenden zeitlich und inhaltlich zu begrenzen. Mehr als zeitlich befristet Unterkunft und Verpflegung für die Nachziehenden zu übernehmen, dürfe nicht verlangt werden. Alle weiteren Kosten, etwa die Krankenversicherung, müssten vom Land übernommen werden, betont Kaufmann. Über die Tragweite einer solchen Verpflichtungserklärung müssten hier lebende syrische Flüchtlinge dringend informiert werden.
Auch Oberkirchenrat Urs Keller, Vorstandsvorsitzender des Diakonischen Werks Baden, lobt die Entscheidung der Bundesregierung als "ein wichtiges Signal für die Nachbarländer Syriens". Diese würden aber erst dann eine spürbare Entlastung erfahren, wenn das Kontingent ausgebaut und die anderen europäischen Staaten dem Beispiel Deutschlands folgen", betont er.
Die Aufnahmeanordnung des Bundesinnenministeriums des Innern sieht vor, dass die Flüchtlinge eine Aufenthaltserlaubnis für zwei Jahre erhalten. Es erfolgt eine Verteilung in die Bundesländer und von dort in die einzelnen Landkreise, vergleichbar dem Verfahren bei Asylsuchenden. Die aufgenommenen Flüchtlinge haben im Rahmen von Sprachkursangeboten die Möglichkeit, Deutsch zu lernen und dürfen sich frei auf dem Arbeitsmarkt eine Arbeitsstelle suchen.