Die Erhöhung des Regelsatzes um acht Euro sowie das vereinbarte Bildungspaket bedeuten einen Anstieg der Ausgaben für Hartz IV um 2,1 Milliarden Euro. Gleichzeitig werden mit der Reform das Elterngeld gestrichen, keine Beiträge mehr zur Rentenversicherung bezahlt und die Eingliederungsleistungen für Langzeitarbeitlose gekürzt. Die Summe der Kürzungen beläuft sich auf 3,3 Milliarden Euro. Unter dem Strich wird also nicht mehr ausgegeben, sondern sogar 1,2 Milliarden Euro eingespart.
Zusätzlich müssen Hartz-IV-Empfänger mit weiteren Ausgaben rechnen. Bisher mussten die Kommunen die nachgewiesenen Kosten für Unterkunft und Heizung für Hartz-IV-Empfänger im Regelfall übernehmen. Zukünftig können sie die Bedarfe für Unterkunft und Heizung pauschalieren. Es ist davon auszugehen, dass diese Pauschalen in vielen Fällen für Miete und Heizung nicht ausreichend sind. Die Folge ist, dass Hartz-IV-Empfänger die Mehrkosten von ihrem schmalen Einkommen bestreiten müssen. Die acht Euro Erhöhung des Regelsatzes werden dazu nicht ausreichen.
Die Diakonie Baden-Württemberg begrüßt, dass mit dem Bildungspaket ein Einstieg für bessere Bildung und Teilhabe von armen Kindern geschaffen wurde. Sie hält es auch sinnvoll, dass die Kommunen für die Kinderförderung zuständig sind und dabei finanziell entlastet werden. Denn die Kommunen sind kompetente Partner in der Kinder- und Jugendhilfe und wissen um die Bedarfe der Kinder. Es ist aber abzusehen, dass der Leistungsumfang nicht ausreichend ist. So ist es zum Beispiel nicht möglich, mit 10 Euro monatlich die Teilnahme an einer Theatergruppe, am Musikunterricht oder im Sportverein sicherzustellen. "Kinder brauchen Perspektiven. Gerade hier hätten wir uns eine bessere Förderung gewünscht, um ihnen mehr Teilhabe und damit die langfristige Überwindung von Armut zu ermöglichen", so Oberkirchenrat Kaufmann.
Die Diakonie geht davon aus, dass der politische Kompromiss erneut vor das Bundesverfassungsgericht kommen wird. Denn die Berechnung des neuen Regelsatzes lässt sich nicht nachvollziehen. Klar nachprüfbare Kriterien, wie es das Gericht gefordert hat, gibt es immer noch nicht. Letztendlich wurde der Regelsatz schön gerechnet und nach Haushaltslage festgelegt. Die Diakonie hat von einer unabhängigen Volkswirtschaftlerin den Regelsatz nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts berechnen lassen. Das Ergebnis dieses wissenschaftlichen Gutachtens ist, dass der Satz eigentlich um 74 Euro steigen müsste.