Es suggeriere, dass ausschließlich das Pflegepersonal in den Einrichtungen eine Gefahr für die vulnerablen Personengruppen darstellt. „Diese gezielte Forderung verkennt die Tatsache, dass das Gesundheitswesen aus weiteren Berufsgruppen besteht, die ebenso an der Versorgung der gefährdeten Personengruppe beteiligt sind: Therapeuten, Gutachter der Krankenkassen, Hausärzte, Verwaltungsangestellte, Reinigungskräfte oder medizinische Fachangestellte, öffentlicher Gesundheitsdienst und Rettungsdienste. Es muss eine klare und eindeutige Beschreibung der zur Impfung verpflichteten Personengruppe geben.“
Goll fordert auch eine Klärung, unter welchen Bedingungen Mitarbeitende zwischen Erst- und Zweitimpfung arbeiten können. Übergangsfristen bis zur vollständigen Immunisierung müssten möglich sein. „Die Einrichtungen müssen rechtssichere Personalentscheidungen treffen können.“ Auch seien zu erwartende Lücken in der Versorgung und der wirtschaftliche Aufwand durch freigestellte oder kündigende Mitarbeitende mitzubedenken und zu regeln. „Hier muss der Rettungsschirm greifen.“
„Die Corona-Pandemie hat gezeigt, wie unverzichtbar das große Engagement des Pflegepersonals in stationären und ambulanten Angeboten der Altenhilfe ist“, so Jochen Schnizler, Vorsitzender des Evangelischen Landesverbands für Diakonie-Sozialstationen in Württemberg. Sie seien einem höheren Risiko ausgesetzt, sich selbst zu infizieren. Auch er sagt: „Eine Impfpflicht ist nur dann sinnvoll, wenn sie mindestens für alle Beschäftigten im Gesundheitswesen gilt., Eine Impfverpflichtung ausschließlich für Pflegekräfte der Altenhilfe lehnen wir entschieden ab.“