Die Zuschüsse des Landes sind seit dem Jahr 2012 nicht erhöht worden, wobei sich der Bedarf und die Zahl der Hilfesuchenden seit 2015 mit jetzt insgesamt 300 verdoppelt haben.
„Es ist staatliche Aufgabe, Frauen vor Gewalt zu schützen“, sagt Dr. Ulrike Hahn, Vorstandsmitglied im Diakonischen Werk Baden. In der Istanbul-Konvention habe sich Deutschland dazu verpflichtet und Baden-Württemberg 2014 einen Landesaktionsplan gegen Gewalt an Frauen aufgelegt. Zur Umsetzung dieser landesweiten Aufgaben seien die Beratungsstellen auf eine ausreichende Landesförderung angewiesen. Die Zuschüsse der Evangelischen Landeskirchen könnten dieses Defizit nicht auffangen.
Die Diakonie hat deshalb beim Land zur gesicherten Finanzierung ihrer drei Beratungsstellen für den Doppelhaushalt 2020/2021 insgesamt 291.000 Euro pro Haushaltjahr beantragt.
Opfer von Menschenhandel werden meist in die Zwangsprostitution geschickt oder als Arbeitskraft ausgebeutet. Die Anzahl an Frauen, die über ein Asylverfahren in Deutschland Schutz vor Menschenhandel und Zwangsprostitution suchen, ist weiterhin sehr hoch. Teil-weise fliehen die Frauen aus der Zwangsprostitution, wie sie in anderen europäischen Ländern und im Herkunftsland stattfindet. Teilweise ist aber auch Deutschland das Land, in dem die Zwangsprostitution erfolgt.
Die drei anerkannten Fachberatungsstellen für Opfer von Menschenhandel sind alle in Trägerschaft der Diakonie. Es sind das Fraueninformationszentrum (FIZ) Stuttgart, die Mitternachtsmission Heilbronn und FreiJa in Freiburg und Kehl. Sie kooperieren mit Behörden, Polizei, Justiz und anderen Beratungsstellen.