Oberkirchenrat Dieter Kaufmann, Vorstandsvorsitzender des Diakonischen Werks Württemberg: „Die gesetzliche Rente muss Altersarmut verhindern. Deshalb ist eine Grundrente notwendig, die deutlich über dem derzeitigen Grundsicherungsniveau liegt. Dabei müssen auch die Menschen berücksichtigt werden, die aufgrund prekärer Beschäftigungsverhältnisse nur noch lückenhafte Berufsbiographien vorweisen können. Wer wegen Arbeitslosigkeit oder Familienphase nicht auf 35 Beitragsjahre kommt, darf nicht von der Grundrente ausgeschlossen werden. Die Frage einer Bedürftigkeitsprüfung ist demgegenüber nachrangig. Denn wer keine ausreichende Rentenansprüche aufbauen konnte, wird in aller Regel auch keine großen Vermögen angehäuft haben.“
Ohne Grundrente würden viele Betroffene trotz ihrer jahrzehntelang bezahlten Beiträge nicht bessergestellt als Personen, die nie eingezahlt haben.