Das Bundesteilhabegesetz mit der Reform der Eingliederungshilfe ist derzeit eines der wichtigsten Vorhaben der Bundesregierung. Bereits im Koalitionsvertrag stellte diese fest, dass sie damit die Kommunen als Kosten- und Leistungsträger bei der Eingliederung von Menschen mit Behinderung stärker als bisher finanziell unterstützen will. Außerdem sollte keine neue Ausgabendynamik entstehen. Gerade die sozialen Leistungen in der Behindertenhilfe bringen Kommunen immer mehr in finanzielle Not. Aktuell stehen die Pläne auf Bundesebene jedoch wieder zur Diskussion.
"Der 2012 von den Arbeits- und Sozialministern im Bund auf den Weg gebrachte Vorschlag zum Bundesteilhabegeld bringt neben der kommunalen Entlastung vor allem mehr Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderungen", sagt Oberkirchenrat und LAGÖFW-Vorsitzender Dieter Kaufmann. "Die Menschen können ihr Geld im Sinne eines persönlichen Budgets nach eigenem Ermessen einsetzen: Das entspricht der Inklusion und der gleichberechtigten Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Und genau das fordert die UN-Konvention." Darüberhinaus benötigen wir eine Reform der Eingliederungshilfe, die eine bundesweite Gleichartigkeit der Lebensverhältnisse ermöglicht.
Schätzungen zufolge würden bundesweit etwa 180.000 Personen mit Hilfe des Bundesteilhabegeldes völlig unabhängig vom Eingliederungshilfesystem. Sie könnten damit ihren Teilhabebedarf eigenständig decken und damit auch ihre Autonomie stärken.
Die Landesarbeitsgemeinschaft der öffentlichen und der freien Wohlfahrtspflege in Baden-Württemberg (LAGÖFW) ist ein Zusammenschluss des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales Baden-Württemberg und der Kommunalen Landesverbände in Baden-Württemberg als Träger der öffentlichen Sozial- und Jugendhilfe bzw. als ihre Spitzenverbände sowie der in der Liga der freien Wohlfahrtspflege in Baden-Württemberg zusammengeschlossenen Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege.
Zweck der Landesarbeitsgemeinschaft ist die partnerschaftliche Zusammenarbeit der öffentlichen und der freien Wohlfahrtspflege und Jugendhilfe. Ihre Aufgabe ist es, den Verbänden und Trägern der Sozial- und Jugendhilfe einen regelmäßigen Erfahrungsaustausch und eine gemeinsame Arbeitsplanung zu ermöglichen. Auch sorgt sie dafür, dass die erforderlichen Dienste und Einrichtungen rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung stehen. Zudem vertritt das Gremium gemeinsame Anliegen gegenüber Landtag, Landesregierung und anderen Trägern der sozialen Sicherung sowie gegenüber der Öffentlichkeit. Durch die Zusammenarbeit mit den Fachhochschulen und Berufsakademien für Sozialarbeit wird Sorge dafür getragen, dass die Ausbildungsinhalte auf die Bedürfnisse der Praxis abgestimmt sind.
Hintergrund Bundesteilhabegeld
Die Einführung eines Bundesteilhabegeldes für Menschen mit wesentlichen Behinderungen ist Kernelement eines Reformvorschlages aller Bundesländer zur Reform der Eingliederungshilfe. Das erklärte die Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) einstimmig im November 2013. Es handelt sich dabei um einen aus Steuermitteln, vom Bund finanzierten, zweckgebundenen Nachteilsausgleich, der allen volljährigen Leistungsberechtigten in der Eingliederungshilfe einkommens- und vermögensunabhängig monatlich ausgezahlt werden soll. Diskutiert wird ein Betrag von 660 Euro monatlich. Die Menschen mit Behinderungen sollen damit zumindest einen Teil ihres besonderen Hilfebedarfs selbstbestimmt decken können. Der Vorschlag hat als Prüfauftrag Eingang in den Koalitionsvertrag der Bundesregierung gefunden, sollte im Jahr 2014 konkretisiert und ab 2015 zur Gesetzesreife gebracht werden.