Die kirchlichen Wohlfahrtsverbände weisen die Landesregierung darauf hin, dass auf Bundesebene bereits im Dezember ein Gesetz in Kraft treten wird, dass die Abschiebung solcher Menschen verbietet. In mehreren Bundesländern gebe es inzwischen Überbrückungsregelungen. Baden-Württemberg dagegen schiebe weiter ab.
Konkret geht es Caritas und Diakonie um Menschen, die sich bereits mehrere Jahre im Land aufhalten und gut integriert sind, beispielsweise über eine Arbeitsstelle. Diese Menschen dürften nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung künftig nicht mehr abgeschoben werden. Genau das aber sei in Baden-Württemberg in den vergangenen Wochen gehäuft vorgekommen. Caritas und Diakonie rufen die Landesregierung auf, die vorhandenen gesetzlichen Ermessensspielräume im Sinne der Humanität zu nutzen.
Betroffene Personen sollten deshalb wenigstens so lange eine Duldung erhalten, bis das Bundesgesetz verabschiedet sei und Rechtssicherheit bestehe. Grundsätzlich sollten Flüchtlinge für ihre Bemühungen, sich in die Gesellschaft integrieren zu wollen, mit einer Aufenthaltserlaubnis belohnt werden.
Besonders kritikwürdig sei das gegenwärtige Verhalten der Landesregierung deshalb, weil sich Grüne und CDU im Koalitionsvertrag dazu verpflichtet hätten, alle Möglichkeiten zu nutzen, um gut integrierten und nicht straffällig gewordenen Flüchtlingen ein Bleiberecht zu ermöglichen. Personen, die die Voraussetzungen erfüllten, aber bereits abgeschoben worden seien, sollten umgehend die Möglichkeit erhalten, wieder nach Baden-Württemberg zurückzukehren.
Die kirchlichen Wohlfahrtsverbände Caritas und Diakonie in Baden Württemberg engagieren sich spitzenverbandlich für die Interessen von armen, benachteiligten und hilfebedürftigen Menschen. Als Dachverbände vertreten sie 8.000 evangelische und katholische Einrichtungen und Dienste mit rund 365.000 Plätzen. In den Verbänden arbeiten über 150.000 hauptamtliche und 136.000 ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Angebote von Diakonie und Caritas richten sich an alte und pflegebedürftige Menschen, Kinder, Jugendliche und Familien, Arbeitslose, Wohnungslose, Menschen mit Behinderung, Menschen mit Fluchterfahrung oder mit einer Suchterkrankung, überschuldete und andere arme Menschen.