„Wir unterstützen diese Empfehlung ausdrücklich“, sagt Oberkirchenrat Dieter Kaufmann, Vorstandsvorsitzender des Diakonischen Werks Württemberg. „Einmalige Prämien von 500 bis 1.500 Euro unterstreichen die in der Krise noch einmal deutlich gewordene große Bedeutung guter Pflege für unsere Gesellschaft.“ Diese Wertschätzung müsse sich allerdings möglichst bald auch in besseren Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte niederschlagen, für die sich die Diakonie schon lange einsetzt. „Eine Einmalzahlung in der Corona-Krise reicht nicht aus. Gute Pflege braucht dauerhaft eine bessere finanzielle Basis und deshalb eine Reform des gesamten Systems der Pflegeversicherung.“ Diese Reform müsse zügig angegangen werden. Bei der Neubewertung der politischen Prioritäten nach der Krise brauche es „eine breite gesellschaftliche Debatte darüber, was uns allen die von vielen endlich als systemrelevant erkannten Berufe künftig wert sind“.
Kirchenrätin Eva-Maria Armbruster, Vorstand Sozialpolitik im Diakonischen Werk Württemberg, spricht sich für eine Erweiterung der Empfängergruppe der Prämie aus. Die jetzt vorgeschlagenen Prämien sollen besonders den Beschäftigten im Pflegebereich zugute kommen, die im direkten Kontakt mit Menschen arbeiten und Quarantäne- und Isolationsvorschriften umsetzen müssen. Armbruster: „Auch in der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen und in anderen Diensten sind Mitarbeitende vergleichbaren Corona-Belastungen und -Risiken ausgesetzt. Deshalb fordern wir die Bundesregierung auf, ähnliche Modelle wie für die Pflege auch für andere Tätigkeitsbereiche zu entwickeln, die besonders von der Corona-Krise betroffen sind."
Die ehemalige Pflegekommission denkt an eine bundeseinheitliche steuer- und sozialversicherungsfreie Sonderzahlung, die in Abhängigkeit von der Belastung und den gesundheitlichen Risiken 500 Euro, 1.000 Euro oder 1.500 Euro betragen soll; für Auszubildende sind 900 Euro vorgesehen. Dabei sollen auch andere Berufsgruppen berücksichtigt werden, die im Pflegebereich arbeiten, zum Beispiel in der Hauswirtschaft.
Die Diakonie Württemberg begrüßt, dass diese Prämien-Lösung nicht die pflegebedürftigen Menschen oder ihre Angehörigen belastet, weil die Zahlungen erst geleistet werden sollen, wenn die Bundesregierung das Geld tatsächlich bereitgestellt hat. Die Prämie soll bis zum 31. Dezember 2020 direkt ohne weitere arbeitsrechtliche Regelungen gezahlt werden, um sicherzustellen, dass alle Bezieher diese steuer- und abgabenfrei erhalten.