Die Bleiberechtsregelung von 2006 und die gesetzliche Altfallregelung 2007 sollen jenen Menschen eine Lebensperspektive in Deutschland eröffnen, die sich während des langjährigen Aufenthalts hier sozial und wirtschaftlich integriert haben. Wer durch Arbeit seinen Lebensunterhalt sichern kann und die deutsche Sprache ausreichend beherrscht, wessen Kinder regelmäßig die Schule besuchen und wer ein straffreies Leben führt, erfüllt die wichtigsten Voraussetzungen für die Gewährung eines zunächst befristeten Aufenthalts in Deutschland.
Etwa 8.000 bisher in Baden-Württemberg Geduldete erhielten inzwischen die begehrte Aufenthaltserlaubnis. 3.000 von ihnen, die noch keine Arbeit hatten, bekamen den Aufenthaltstitel zunächst nur "auf Probe". Viele trifft jetzt die Finanz- und Wirtschaftskrise mit voller Härte. Bei Arbeitslosigkeit droht mit Verlust des Aufenthaltsrechts die Abschiebung ins Herkunftsland.
Weitere 10.000 geduldete Flüchtlinge in Baden-Württemberg machen eine grundsätzliche Lücke der Bleiberechtsregelungen deutlich: Alte Menschen ohne Erwerbseinkommen und ohne Rentenanspruch, Kranke, Behinderte, Traumatisierte fallen durch die Raster ebenso wie jene, die den Stichtag um wenige Tage verfehlen.
Viele dieser Menschen stellen deshalb einen Antrag bei der Härtefallkommission des Landes, die in diesen Tagen ihren dritten Tätigkeitsbericht vorgelegt hat. Der Vorsitzende der Kommission, Dr. Edgar Wais, befürchtet nun eine zunehmende Belastung durch Eingaben, die nicht originär in den Verantwortungsbereich der Härtefallkommission fallen. Er regt eine Entfristung der Stichtagsregelung an.
Wais greift damit eine alte Forderung der württembergischen Diakonie auf, die sich seit Jahren für eine permanente Altfallregelung einsetzt. Oberkirchenrat Helmut Beck, der Vorstandsvorsitzende des Diakonischen Werks Württemberg, bringt es auf den Punkt: "Wer länger als fünf Jahre in Deutschland lebt, sollte bleiben dürfen. Menschen brauchen eine Lebensperspektive und Zukunftshoffnung."