Die Kernbotschaft der Erklärung des Diakonischen Werks Württemberg und seines Fachverbands Kinder, Jugend und Familie lautet: „Wir verpflichten uns zum Schutz der Kinder und Jugendlichen und zur Achtung der Kinderrechte in unseren Einrichtungen. Wir haben in unseren Einrichtungen Präventions- und Schutzkonzepte, die wir kontinuierlich überprüfen und weiterentwickeln. Um den Schutz bestmöglich zu sichern und den jungen Menschen zu ihren Rechten zu verhelfen, gibt es in unseren Einrichtungen transparente Beteiligungs- und Beschwerdemöglichkeiten“.
Claudia Obele vom Vorstand des Fachverbands Kinder, Jugend und Familie der Diakonie in Württemberg, berichtet, dass eine Arbeitsgruppe in fast zweijähriger Arbeit das verbandliche Konzept zum Schutz von Kindern vor Gewalt in Einrichtungen entwickelte. Mit der Selbstverpflichtungserklärung verbunden ist die Herausgabe einer Broschüre. In dieser werden Kernaufgaben des Kinderschutzes in Einrichtungen dargestellt und das Instrument einer Risikoanalyse empfohlen.
Die Erfordernisse des Kinderschutzes sind im Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII) geregelt. Der ab 2017 geltende neue Rahmenvertrag Baden-Württemberg für stationäre und teilstationäre Erziehungshilfen enthält dazu konkrete Beschreibungen und eine leichte Verbesserung der personellen Rahmenbedingungen. „Die Diakonie macht mit ihrem Konzept deutlich, dass sie diesem Auftrag aus historischer Verantwortung und auf der Grundlage ihrer vom christlichen Menschenbild geprägten Pädagogik höchste Priorität einräumt“, betont Eva-Maria Armbruster.