„Durch die Entfristung der Wohnsitzauflage wird international Schutzberechtigten das Recht auf Freizügigkeit weiterhin abgesprochen“, sagt Oberkirchenrat Dieter Kaufmann, Vorstandsvorsitzender des Diakonischen Werks Württemberg. Darüber hinaus zeigten die Erfahrungen der diakonischen Praxis: Wohnsitzregelungen hemmen verstärkt Integration statt diese zu fördern. Das Zerreißen der Familieneinheit, die Nichtberücksichtigung von sozialen Bindungen oder das Verhindern von Ausbildungs- und Arbeitsaufnahme führen nach Erfahrung in der kirchlich-diakonischen Flüchtlingsarbeit zu Frustration und Vereinsamung bei den Betroffenen. „Statt individuelle Integration zu fördern birgt eine Wohnsitzauflage somit die Gefahr von Desintegration.“
Mit dem Gesetzentwurf will die Bundesregierung dafür sorgen, dass Flüchtlingen auch künftig für drei Jahre der Wohnsitz in Deutschland vorgeschrieben werden kann. Die Entfristung ab 6. August wäre damit aufgehoben.
Das Diakonische Werk Württemberg fordert, dass von der der Wohnsitzregelung generell abgesehen wird. „Die pauschale Beschränkung dieses Rechts stellt nicht nur die Genfer Flüchtlingskonvention in Frage, sondern steht auch der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes gegenüber“, so Kaufmann.