"Spätestens seit dem sog. "Harz-IV-Urteil" des Bundesverfassungsgerichts von 2010 war es offensichtlich, dass die um 35 Prozent niedrigeren Leistungen für Asylsuchende und geduldete Ausländer nicht verfassungskonform sind", betont Oberkirchenrat Urs Keller, Vorstandsvorsitzender des Diakonischen Werks Baden. Seit 1993 sei die gesetzlich vorgeschriebene Anpassung der Leistungen trotz einer Teuerungsrate von über 30 Prozent in diesem Zeitraum nicht umgesetzt worden. Die Politik in Berlin habe bisher auf Zeit gespielt, statt die erforderlichen Korrekturen vorzunehmen. "Umso erfreulicher ist es, dass nun das Bundesverfassungsgericht die Leistungsbehörden dazu verpflichtet hat, mit sofortiger Wirkung die Beträge deutlich anzuheben und sich dabei am sog. Harz-IV-Niveau zu orientieren", so Keller.
Die Diakonie hofft, dass die Stadt- und Landkreise in Baden-Württemberg sogleich auch die neuen Spielräume nutzen, die ihnen das Integrationsministerium vor wenigen Tagen eröffnet hat. Dadurch haben die Kreise die Möglichkeit, den Flüchtlingen statt den bisherigen Sachleistungen auch Bargeld auszuzahlen. Lebensmittelpakete oder Gutscheinmodelle seien nicht bedarfsgerecht und wirken sich auch noch leistungskürzend aus, so die Diakonie. Zudem sei die Gewährung von Geldleistungen erwiesenermaßen kostengünstiger als die Gewährung von Sachleistungen. Um den Betroffenen zu ermöglichen, ihren Lebensunterhalt selbst zu sichern, muss ihnen nach Meinung der Diakonie erlaubt werden, möglichst frühzeitig eine Arbeit aufzunehmen. Sie fordert den Bundesgesetzgeber auf, das generelle Arbeitsverbot im ersten Jahr des Verfahrens und die sog. Vorrangprüfung aufzuheben. Angesichts der günstigen Arbeitsmarktlage in Baden-Württemberg können hier die Behörden schon jetzt wesentlich großzügiger Arbeitserlaubnisse erteilen.
Weitere Informationen zur Auswirkung des Urteils finden unter www.ekiba.de/referat-5 unter "Migration", "Rechtliches.