- Erstes wissenschaftliches Gutachten definiert Regelsatz-Untergrenze
- Am 26. November berät Bundesrat über die Hartz-IV Regelsätze
433 Euro fordert die Diakonie Württemberg als neuen Re-gelsatz für alleinstehende Hartz-IV-Empfänger. Damit liegt der Regelsatz 69 Euro über dem von der Bundesregierung errechneten Regelsatz. Rechtzeitig vor der Sitzung des Bundesrats am 26. November, in der sich dieser mit der Neuberechnung der Regelsätze befasst, stellen damit zehn Landesverbände der Diakonie das erste und bisher einzigen wissenschaftliche Gutachten zur Berechnung der Regelsätze vor.
Das Bundesverfassungsgericht hat am 9. Februar 2010 die Bundesregierung aufgefordert, ein transparentes Verfahren zur Ermittlung des Hartz-IV-Regelsatzes zu erarbeiten. Die Dia-konie sieht in diesem Urteil eine Bestätigung ihrer über viele Jahre vorgebrachten Kritik an der Regelsatzberechnung. Die Diakonie in Württemberg hat die aktuelle Diskussion deshalb zum Anlass genommen, gemeinsam mit neun weiteren Diakonie-Landesverbänden eine Studie zur Berechnung der Regelsätze in Auftrag zu geben. Die renommierte Volkswirtin Dr. Irene Becker (Riedstadt) wurde beauftragt, die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Berechnung des Existenzminimums modellhaft umzusetzen. Irene Becker gehört zu den sieben Einzelsachverständigen, die vom Deutschen Bundestag geladen wurden, um zum Gesetzesvorhaben Stellung zu nehmen.
In der Studie sollte auf jede Beimengung sachfremder politischer Erwägungen verzichtet werden. Das schließt ein, dass für die Berechnung des Existenzminimums das in der öffent-lichen Diskussion prominente und bislang im Gesetz verankerte "Lohnabstandsgebot" ebenso wenig eine Rolle spielt wie die immer wieder angeführten Sparzwänge. "Eine transparente und ehrliche Umsetzung des von der Bundesregierung selbst gewählten Berechnungsverfahrens verlangt, dass politische Erwägungen nicht schon in die Berechnung einfließen", erklärt die Diakonie Württemberg.
Der errechnete Regelsatz für Alleinstehende liegt mit 433 Euro um 69 Euro über dem ge-planten Regelsatz von 364 Euro. Der Regelsatz für Kinder liegt je nach Altersgruppe bis zu 42 Euro über den geplanten Regelsätzen. Erstmals liegt nun eine wissenschaftlich überprüf-bare Berechnung vor. Die bisherigen Berechnungen zur Ermittlung des Regelsatzes zur Grundsicherung beruhen vielfach auf willkürlichen Abschlägen, um Sparvorgaben zu erfüllen. So erfolgt seit 1990 die Berechnung des Grundbedarfs auf der Grundlage der Verbrauchsausgaben der untersten Einkommensgruppen. Die Definition der Referenzgruppe hat großen Einfluss auf die errechneten Regelsätze. Die von den Landesverbänden der Dia-konie in Auftrag gegebene Studie orientiert sich an der bislang geltenden Praxis. Als Referenzgruppe für die Berechnungen werden die Haushalte mit den untersten 20 Prozent der Einkommen gewählt. Im Gesetzentwurf der Bundesregierung werden aber nur noch die unteren 15 Prozent der Einpersonenhaushalte als Referenzgruppe zugrunde gelegt, um nur ein Beispiel für das unklare Vorgehen der Bundesregierung zu nennen. Das Diakonie-Gutachten verdeutlicht nachdrücklich, dass der von der Bundesregierung vorgelegte Regelsatz nicht den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichtes gerecht wird.