Schon der neue Name mache deutlich, dass die Landesregierung eine neue Richtung einschlagen will, so Baehrens. Statt Heimgesetz heißt es künftig "Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz". "Damit wird schon im Namen deutlich, dass es neben Pflege und Betreuung auch darum geht, mehr Teilhabe von pflegebedürftigen und behinderten Menschen zu verwirklichen", so Heike Baehrens. Dieser für die Arbeit der Diakonie besonders wichtige Aspekt sei bisher nicht berücksichtigt worden.
Es ist ein großer Fortschritt gegenüber der bisherigen Praxis, wenn das Land nun neuen, selbstbestimmten Wohnformen für ältere und pflegebedürftige Menschen aufgeschlossen gegenüber steht. Bisher waren Wohngemeinschaften fast nur möglich, wenn ältere Menschen diese selbst organisiert haben. "Nun wird der neuen Entwicklung, für die es in der Diakonie schon gute Beispiele gibt, Rechnung getragen, dass Wohngemeinschaften auch von Institutionen organisiert und unterstützt werden können", sagt Kirchenrätin Baehrens weiter. Insgesamt müsse aber der weitere Prozess der Gesetzgebung daraufhin überprüft werden, dass diese neuen Wohnformen nicht zu sehr normiert und damit neue Hürden aufgebaut werden.
Zu begrüßen sei, dass die notwendigen Kontrollen nun besser koordiniert werden sollen und sich das Land für eine stärkere Qualifizierung der Heimaufsichten einsetzen will. Bisher haben der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MdK) und die Heimaufsicht unabhängig voneinander Pflegeheime kontrolliert. Dies soll künftig besser abgestimmt und die Doppelprüfung gleicher Sachverhalte vermieden werden.
Insgesamt hofft die stellvertretende Diakoniechefin, dass den Einrichtungen und insbesondere den Pflegekräften wieder mehr Vertrauen entgegengebracht wird. Denn sie seien es, die eine hohe Pflegequalität in Baden-Württemberg garantierten und ihren Dienst tagtäglich mit hoher Motivation leisteten, damit eine würdevolle Pflege und Lebensqualität gewährleistet sei. "Das neue Gesetz bietet die Chance, dass aus der Kultur des Misstrauens eine Kultur der Ermöglichung wird."