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Für ein eindeutiges Verbot der Präimplantationsdiagnostik (PID)

Folgen für Betroffene und Gesellschaft wären unüberschaubar

(lifePR) (Stuttgart, )
Die württembergische Diakonie fordert, das Verbot der Präimplantationsdiagnostik (PID) in Deutschland beizubehalten. "Eine Selektion von Embryonen ist unvertretbar, die Folgen wären unüberschaubar", sagt Oberkirchenrat Dieter Kaufmann, Vorstandsvorsitzender des Diakonischen Werks Württemberg.

"Die Not der von einer Erbkrankheit betroffenen Paare und ihren Wunsch, ein nicht behindertes Kind zu bekommen, nehme ich ernst", so Kaufmann weiter. Es müsse aber gesehen werden, dass die PID die Aussonderung von Leben, das nicht der Norm entspricht, ermöglicht. Nicht umsonst sehe das Embryonenschutzgesetz eindeutig ein Verbot von PID vor. Kriterien für die Erlaubnis von PID zu entwickeln, hält Kaufmann für nicht machbar: "Man müsste Erbkrankheiten und Behinderungen erster und zweiter Klasse definieren, was gar nicht möglich und zudem betroffenen Paaren nicht zu vermitteln wäre." Die Entwicklung hin zu einer Gesellschaft, die Behinderungen vermeiden will, befördere eine ungute Diskussion über das Lebensrecht und den Lebenswert für Menschen mit Behinderungen, so Kaufmann.

Die Leiterin der diakonischen Beratungsstelle PUA für pränatale Untersuchung und Aufklärung, Annegret Braun, befürchtet, dass die PID einen ähnlichen Weg wie die Pränataldiagnostik nehmen wird - als Ausnahme eingeführt, sei sie inzwischen zu Regel und Standard der Schwangerenvorsorge geworden. Aus dem individuellen Angebot sei ein Screening-Programm geworden. "Der soziale Druck, durch Untersuchungen jede Behinderung auszuschließen, wird sich erhöhen. Wer das ablehnt, sieht sich dem Vorwurf ausgesetzt, etwas versäumt zu haben. Der Druck nur gesunde und perfekte Kinder gebären zu dürfen, die Verantwortung und Schuld dafür zugeschoben zu bekommen, sind die Auswüchse dieser Forschungserfolge." Im Unterschied zur pränatalen Diagnostik lasse die PID als "Selektionsmaßnahme" keinen Spielraum für die Entscheidung für ein Kind mit Behinderung.

Wichtig ist, dass die Probleme in der Bevölkerung ausgiebig diskutiert und diese nicht nur mit Ergebnissen konfrontiert werden. Annegret Braun erinnert daran, dass sich im Jahr 2001 die erste Deutsche Bürgerkonferenz in Dresden zum "Streitfall Gendiagnostik" eingehend mit PID befasst hat. Die anfängliche Abstimmung habe zunächst eine Mehrheit für PID ergeben. Die Abstimmung nach erfolgter Information in einer vom Bundesforschungsministerium geförderten dreitägigen Abschlusskonferenz durch hochrangige Vertreter aus Forschung, Medizin, Humangenetik, Bioethik, Behindertenverbänden, und Beratung ergab dann eine große Mehrheit gegen PID. "Man muss sich die Mühe machen, über die Herausforderung ausführlich zu informieren. Wichtig wäre, dass die damaligen Argumente - aus der Bürgerschaft - gegen PID nochmals geprüft und in den Abstimmungsprozess einbezogen werden."

Annegret Braun weist daraufhin, dass nur ein Viertel aller Frauen, die eine künstliche Befruchtung durchführen lassen, dann auch tatsächlich ein Kind bekommen, die anderen bleiben enttäuscht zurück. Sie nähmen dabei gesundheitliche Risiken in Kauf, die mit der künstlichen Befruchtung (IVF) verbunden sind. Diese ist aber eine Voraussetzung für die PID und wird als Problem oft verkannt.
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