Ein Drittel aller Flüchtlinge, die nach Deutschland kommen, sind Kinder und Jugendliche. Diese Minderjährigen leben in der Regel mit unsicherem Aufenthaltsstatus in Deutschland – überwiegend mit ihren Familien, teilweise aber auch ohne Begleitung.
„Die Lebenssituation der Flüchtlingskinder findet in der öffentlichen Diskussion nicht die erforderliche Beachtung“, so Eva-Maria Armbruster, Stellvertreterin des Vorstandsvorsitzenden des Diakonischen Werks Württemberg. Das „Verwaltungshandeln“ widerspreche in vielen Punkten den Prinzipien der UN-Kinderrechtskonvention. Die Flüchtlingskinder, ihre Interessen und ihre besondere Lebenslage spielten bei Entscheidungen über Aufenthaltsrechte – sofern sie mit ihren Familien in Deutschland leben – eine nachrangige Rolle. Dies wiege umso schwerer, als diese Kinder oft bei Behörden übersetzen müssen und damit eine Rolle innerhalb der Familie übernehmen, die sie überfordere. „Die zentrale Frage und Herausforderung ist daher, wie wir jungen Flüchtlingen ihr Recht auf Förderung und Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit, wie es im Kinder- und Jugendhilferecht festgelegt ist, garantieren können“, so Eva-Maria Armbruster. Auch Flüchtlingskinder hätten ein Anrecht auf die Einhaltung der Kinderrechte wie sie die UN-Kinderrechtskonvention, das Grundgesetz und das deutsche Kinder- und Jugendhilferecht verbindlich festschreiben.
Geflüchtete Kinder wohnen in der Mehrzahl in Unterkünften, die ihnen und ihren Familien wenig Raum für Privatsphäre lassen. Sie leben beengt, zusammen mit fremden Personen. Pubertierende Jugendliche, die nach Autonomie streben, und kleine Kinder ohne Möglichkeiten zum Spielen sind hiervon besonders betroffen. Die medizinische Versorgung der Mädchen und Jungen beschränkt sich im Wesentlichen auf die Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände. Die Ungewissheit ihrer Zukunft in Deutschland steigert die psychische Belastung. Die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen nach sozialer Gemeinschaft und Teilhabe bei Sport, Kultur und Bildung bleiben unerfüllt.
Aus Sicht der Diakonie Württemberg ist es notwendig, dass die Träger und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, der Kinder- und Jugendarbeit sowie der Jugendsozialarbeit Zugänge und Angebote für Teilhabe schaffen. „Wir müssen die Flüchtlingskinder und ihre Familien stärken, so dass sie für ihre Anliegen selbstbewusst eintreten und unsere Gesellschaft aktiv mitgestalten können“, so Oberkirchenrat Kaufmann. Das Kindeswohl und der Schutz von Flüchtlingskindern in beengten Gemeinschaftsunterkünften müssten im Blick der Verantwortlichen sein. Der Zugang zu Schule, Kindergärten und weiteren Angeboten, die eine Integration und Teilhabe ermöglichen, sei sicherzustellen.