Mit Blick auf die am 4. Dezember beginnende Aktionswoche „Recht auf Familie – Integration braucht Familienzusammenführung“ in Baden-Württemberg fordert der Vorstandsvorsitzende der Diakonie Baden, Oberkirchenrat Urs Keller, Korrekturen beim Familiennachzug. Ehepartner und Kinder von in Deutschland lebenden Flüchtlingen sowie Bürgerkriegsflüchtlingen mit subsidiärem Schutzstatus müssten die Möglichkeit bekommen, nach Deutschland zu kommen. Keller warnt, Menschen, die in Sorge um ihre Angehörigen seien, seien für Integrationsmaßnahmen kaum zu erreichen. Das belegten täglich Berichte aus den Flüchtlingsberatungsstellen der Diakonie.
Sein württembergischer Kollege Oberkirchenrat Dieter Kaufmann ergänzt, die derzeitige Praxis der Bundesregierung verstoße ohne Not gegen Grund- und Menschenrechte. Die aktuelle Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung belege, dass über den Familiennachzug von subsidiär Geschützen lediglich mit dem Nachzug von maximal 60.000 Personen nach Deutschland zu rechnen sei. Für den Bund bedeute dies nur einen kleinen Schritt. Für die Betroffenen aber bedeute der Nachzug Hoffnung und Perspektive auf ein völlig neues Leben.
Keller und Kaufmann mahnen, die Kommunen bei der Unterbringung nicht alleine zu lassen. Sie bräuchten bei der Unterbringung und Versorgung der Geflüchteten ausreichend Unterstützung durch den Bund. Die dafür aufzuwendenden Mittel dürften kein Grund sein, Familien die Chance auf Zusammenleben zu verstellen. Die Diakonie in Baden-Württemberg fordert deshalb die Bundesregierung auf, im kommenden Jahr den auf zwei Jahre befristeten Asylkompromiss II auslaufen zu lassen. Dieser sieht vor, dass Bürgerkriegsflüchtlinge mit sogenanntem subsidiärem Schutzstatus selbst Ehepartner und minderjährige Kinder nicht nach Deutschland nachholen dürfen. Mit ihren Diensten unterstützen Kirche und Diakonie die Aufnahme und Integration von Flüchtlingen und ihren Familien und übernehmen Verantwortung in der Übernahme von gesetzlichen Aufgaben in der Verfahrens- und Sozialberatung und der Flüchtlingssozialarbeit.
Die Diakonie in Baden-Württemberg beteiligt sich im Rahmen der Liga der freien Wohlfahrtspflege gemeinsam mit den Kirchen, dem Landesfamilienrat, dem Internationalem Bund, dem Flüchtlingsrat Baden-Württemberg und der Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft an der bis zum 2. Advent dauernden Aktionswoche.
Gleichzeitig starten Diakonie und Caritas in Baden-Württemberg mit Blick auf Weihnachten eine Postkartenaktion. Auf den Karten ist die Heilige Familie zu sehen, wobei ein oder mehrere Familienmitglieder ausgeblendet sind. Die Wohlfahrtsverbände machen damit auf ihre Forderung nach einer humanen Regelung des Familiennachzuges aufmerksam.
Subsidiär Schutzberechtigte sind Menschen, die keine Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention sind, denen aber "ein ernsthafter Schaden" etwa durch innerstaatliche bewaffnete Konflikte oder Folter bei der Rückkehr in ihr Heimatland droht. Sie genießen deshalb Schutz, beispielsweise durch ein vorübergehendes Aufenthaltsrecht.