„In eine so folgenreiche Entscheidung müssen auch ethische und gesellschaftspolitische Bewertungskriterien einbezogen werden. Eine lediglich medizinisch-technische Bewertung, wie sie der Gemeinsame Bundesausschuss vornimmt, ist der Bedeutung dieser Entscheidung nicht angemessen “, sagt Oberkirchenrat Dieter Kaufmann, Vorstandsvorsitzender des Diakonischen Werks Württemberg. Für ihn ist unverständlich, warum die Entscheidung zum jetzigen Zeitpunkt getroffen wird: „Mit der Orientierungsdebatte des Bundestags hat ein gesetzgeberischer Prozess begonnen, dessen Ergebnisse abgewartet werden und die von einer umfassenden zivilgesellschaftlichen Debatte begleitet werden müssen. Dabei müssen Menschen mit Behinderung auf Augenhöhe beteiligt werden.“
„Dieser Test hat keinerlei medizinischen Nutzen. Er kann nichts heilen. Aber er kann eine bereits getroffene Entscheidung für das Kind in Frage stellen und Betroffene in große Nöte bringen“, sagt Kaufmann. Ein frühzeitiges und umfassendes Beratungsangebot, um das Für und Wider eines solchen Test in Ruhe abwägen können, sei unerlässlich. Familien mit einem Kind mit Behinderung oder chronischer Krankheit bräuchten die Sicherheit, ihnen zustehende Hilfen schnell und ohne großen bürokratischen Aufwand zu erhalten. „Es darf nicht sein, dass Eltern für Teilhabeleistungen selbst aufkommen müssen, hier muss der Gesetzgeber zügig tätig werden.“
„Ich befürchte, eine Kassenfinanzierung dieses Tests wird wie eine Empfehlung an Schwangere wirken, diesen Test auch machen zu lassen. Ihr Recht auf Nichtwissen wird dadurch sicher nicht gestärkt und die Ängste vor einem Kind mit Behinderung werden sicher nicht geringer werden“, sagt Claudia Heinkel, Leiterin der Pua-Fachstelle zu Pränataldiagnostik im Diakonischen Werk Württemberg. „Eltern mit einem Kind mit Behinderung müssen sich auch heute schon häufig die Frage anhören: ‚Habt ihr das nicht vorher gewusst?‘ Ein kassenfinanzierter Test auf das Down Syndrom wird hier sicher nicht gegensteuern – eine fatale Folge dieser Entscheidung des G-BA“, so Heinkel.
Hinweis: Die Diakonie Württemberg hat mit unterzeichnet „Warum wir uns gegen eine Kassenzulassung des nichtinvasiven Pränataltests auf Trisomie 21 und weitere Trisomien aussprechen!“, gemeinsame Stellungnahme von Gen-ethischem Netzwerk, Bioskop und dem Netzwerk gegen Selektion durch Pränataldiagnostik. Hier finden Sie das Positionspapier.