Wenn das Geld für Lebensmittel, Strom- und Mietzahlungen ausfällt, sind oft ganze Familien von den Auswirkungen der Sanktionen für Hartz-IV-Bezieher betroffen. „Bezieher von Hartz-IV leben bereits am Existenzminimum. Durch die Sanktionen wird die Lage für sie und ihre Angehörigen noch verschärft. Eine Kürzung des Existenzminimums widerspricht unserem christlichen Verständnis von Nächstenliebe und dem Recht auf ein menschenwürdiges Leben“, so Oberkirchenrat Dieter Kaufmann,
Vorstandsvorsitzender des Diakonischen Werks Württemberg. Die Mitwirkungspflicht ist gesetzlich geregelt. das ist auch gut so. Dies über Sanktionen für Hartz-IV-Bezieher, die den Auflagen des Jobcenters nicht nachkommen, zu regeln, sei zudem nicht rechtmäßig. Erst nach mühsamen, oft monatelangen Widerspruchsverfahren werde dies in vielen Fällen als Fehler vom Jobcenter anerkannt. Die Nachzahlungen kämen für einige der Betroffenen dann bereits zu spät – die Wohnung ist bereits gekündigt, der Strom abgestellt.
In Baden-Württemberg wurden laut Bundesagentur für Arbeit 69 Prozent der Leistungen gekürzt, weil Termine im Jobcenter nicht wahrgenommen wurden. Deutschlandweit waren es sogar 77 Prozent. Damit wird deutlich: Das Ziel der Sanktionen, nämlich die Motivation zur Arbeitsaufnahme, wird verfehlt. „Langzeitarbeitslose Menschen brauchen Unterstützung, um arbeiten zu können. Der Pflicht zu Mitwirkung und Eigeninitiative muss ein Recht auf individuelle Förderung und Arbeit gegenüberstehen“, so Kaufmann. „Durch die Kürzungen des Existenzminimums werden junge Menschen und ganze Familien systematisch in den Ruin und ins Elend gedrängt. Das hat gravierende Folgen für jeden Einzelnen und bedeutet hohe Folgekosten für die gesamte Gesellschaft.“
Anstatt das vom Bundesverfassungsgericht erklärte soziokulturelle Existenzminimum durch Sanktionen zu kürzen, fordert die Diakonie Württemberg, den Regelsatz um bis zu 150 Euro zu erhöhen, damit ein Mindestmaß an wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Teilhabe möglich ist. „Ein Land wie Deutschland, in dem die reichsten zehn Prozent der Haushalte zusammen etwa 60 Prozent des Gesamtvermögens und die unteren 20 Prozent gar kein Vermögen besitzen, muss dies um seiner Sozialpflichtigkeit willen und um des sozialen Friedens willen leisten“, sagt Dieter Kaufmann.
Selbst wenn nachweislich wichtige Gründe für die „Pflichtverletzung“ vorliegen, kommt es häufig zu drastischen Kürzungen, die laut Gesetz mindestens drei Monate bestehen bleiben, auch wenn der Grund schon längst behoben wurde. Betroffen von den Sanktionen sind oft Menschen, die krank, psychisch beeinträchtigt oder mit den Schreiben vom Jobcenter überfordert sind. Fast die Hälfte aller Sanktionen treffen aber auch Menschen, die bereits arbeiten, durch ihren geringen Verdienst allerdings zusätzlich auf Hartz IV angewiesen sind. Zur Belastung durch schlechte Arbeitsbedingungen kommen die zusätzlichen Anforderungen der Behörde.
Ein Erklärvideo, das den Sachverhalt und die Position der Diakonie verdeutlicht, finden Sie hier: https://www.youtube.com/watch?v=buh9u0q73a0
Eine Vertreterin der Diakonie Württemberg wird bei der Entscheidung in Karlsruhe vor Ort dabei sein und steht Ihnen für eine aktuelle Stellungnahme zur Verfügung.