Die Diakonie hatte auf eine transparente und nachvollziehbare Ermittlung des Existenzminimums gehofft. Stattdessen sei die Entscheidung eher politisches Kalkül als eine Orientierung an menschenwürdigen Lebensbedingungen, so die Kritik. Die Neubestimmung und Umwidmung einzelner Posten innerhalb des Regelsatzes sei ein Eingriff in die autonome Lebensführung von Menschen. Durch die vorgesehenen Regelsätze für Kinder würde in Deutschland vielen Kindern und Jugendlichen die Teilhabe am Bildungssystem unmöglich gemacht.
Dies zeigt auch die Betrachtung der Einzelposten. So soll sich die Position "Gesundheitspflege" im neuen Regelsatz gerade einmal um monatlich 2,35 Euro erhöhen. Allein schon um die Praxisgebühr bezahlen zu können, wären 3,33 Euro notwendig, Zuzahlungen zu Medikamenten, die Kosten für von der Kasse nicht mehr bezahlten Medikamenten sowie ein Zahnarztbesuch sind dabei gar nicht berücksichtigt.
Lauf Bundesverfassungsgericht vom Februar dieses Jahres sollte die Teilhabe vor allem beim Regelsatz der Kinder besser berücksichtigt werden. Gleichzeitig wird nach den bisher bekannten Unterlagen der Anteil für "Freizeit, Unterhaltung und Kultur" um 0,94 Euro im Monat abgesenkt. Unverständlich für die Diakonie ist außerdem, dass die rund 50 Cent im Monat für die Anschaffung eines Kinderfahrrads fortgeschrieben werden sollen und der Aufwand für gesunde Ernährung nicht aufgenommen wurde.
"Eine solche Politik trägt zur Abkühlung des sozialen Klimas und zur weiteren Spaltung von Arm und Reich bei", sorgt sich die Diakonie. Die Diakonie Baden-Württemberg fordert eine sorgfältige und verantwortungsbewusste Festlegung des Existenzminimums, das die verfassungsrechtlich geforderte Würde der Menschen schützt. Sie fordert, dass im weiteren Diskussionsprozess die Bedenken der Experten im sozialen Bereich ernst genommen werden.