Kirchenrätin Eva-Maria Armbruster, Vorstand Sozialpolitik, bemängelt, dass zwar eine große Reform angestrebt wird, aber erst in sieben Jahren alle Kinder Leistungen nach dem Kinder- und Jugendhilferecht erhalten sollen. Zudem enthalte der Entwurf die Einschränkung, dass sich an den Leistungen, dem Kreis der Leistungsberechtigten und der Kostenbeteiligung nichts ändern dürfe. „Das bremst notwendige Entwicklungen von vorneherein ab.“
Die Diakonie Württemberg bedauert zudem, dass der Gesetzesentwurf für zwei andere wichtige Anliegen keine Verbesserungen enthält. Zum einen bleibe eine dringend notwendige Stärkung der gemeinsamen Wohnformen für Mütter oder Väter mit Kind aus. Der gesetzliche Rahmen müsse dringend an die schwierigen Lebenssituationen der Familien in diesen Hilfen (etwa durch eine psychische Krise) angepasst werden. Zum anderen müsse es für junge Menschen die erforderliche Unterstützung auch über das 18. Lebensjahr hinaus geben. „Damit wird der Gesetzesentwurf erneut nicht den Erkenntnissen gerecht, dass sich die Anforderungen in dieser Lebensphase deutlich erhöht haben“, sagt Noller.
Noller und Armbruster setzen auf Verbesserungen im parlamentarischen Verfahren: „Wir erhoffen uns, dass die Abgeordneten die Chance nutzen, das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz in wichtigen Punkten nachzubessern, damit es zu wirklich durchgreifenden Verbesserungen, insbesondere für junge Menschen mit und ohne Behinderung führt.“