Heute hat der Deutsche Bundestag in zweiter und dritter Beratung das Familienleistungsgesetz verabschiedet. Damit wird das Kindergeld für das erste und zweite Kind um 10 Euro pro Monat sowie ab dem dritten Kind um 16 Euro erhöht. Die Diakonie in Baden und Württemberg begrüßt, dass die Förderung der Familien im Sinne einer nachhaltigen Familienpolitik für die Bundesregierung höchste Priorität hat. Die Erhöhung des Kindergeldes ist ein richtiger Schritt. Sie hat nur einen wesentlichen Nachteil: Arme Familien werden von diesen Verbesserungen abgekoppelt, da das Kindergeld mit dem Regelsatz von Hartz IV verrechnet wird. Nach Meinung der Diakonie Baden und Württemberg ist es ein Unding, das Kindergeld mit anderen Sozialleistungen zu verrechnen. So werden ausgerechnet jene von der Kindergelderhöhung ausgenommen, die sie am nötigsten bräuchten.
Die Diakonie in Baden- Württemberg begrüßt, dass eine lange von ihr gestellte Forderung zumindest teilweise erfüllt wird. Sie hat schon lange darauf hingewiesen, dass Kinder zu Beginn jedes Schuljahrs hohe Anschaffungskosten haben, die teilweise bei bis zu 250 Euro liegen. Sie begrüßt deshalb, dass das Familienleistungsgesetz die Bildungschancen von Schülerinnen und Schülern, die Hartz IV-Leistungen oder Sozialhilfe erhalten verbessert und ihnen jeweils zum Schuljahresbeginn 100 Euro als Zusatzleistung ausbezahlt werden. Die Diakonie kritisiert jedoch scharf, dass diese Leistungen nur bis zum 10. Schuljahr gewährt werden sollen. Gleiche Bildungschancen für alle dürfen nicht mit der 10. Klasse enden.