Die Diakonie betont, Baden-Württemberg sei verpflichtet, die Ziele des Bundesteilhabegesetzes und der UN-Behindertenrechtskonvention zu verfolgen. Darüber hinaus habe das Land durch die Landesheimbauverordnung sich selbst Standards gesetzt. Mit dem jetzigen Sparkurs ließen sich diese Ziele aber nicht erreichen. Die Landesregierung gehe den falschen Weg.
Bereits 2012 habe die Landesarbeitsgemeinschaft der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege in Baden-Württemberg einen Investitionsbedarf von etwa 110 Millionen Euro jährlich und damit ein jährliches Fördervolumen von mindestens 44 Millionen Euro ermittelt. Davon stelle das Land mit 8,4 Millionen Euro für den reinen Wohnbereich deutlich zu wenig Fördermittel zur Verfügung. Man kann nicht teure Programme verfolgen und die Frage ihrer Umsetzung mit Mittelkürzungen beantworten.
Die Diakonie sei bereit, den Rahmen der neuen Gesetze zum Wohle der Betroffenen auszufüllen. An den hoch kostenintensiven Vorgaben für Neubau und Modernisierungsmaßnahmen werde man aber ohne bessere Förderung durch das Land scheitern.
Die Diakonie appelliert deshalb an die Landesregierung, den Umbau der Behindertenhilfe und Psychiatrie mit verstärkter Kraft aktiv mitzugestalten, sich für landesweit gleichwertige Lebensverhältnisse einzusetzen und die Zielsetzungen der UN-Behindertenrechtskonvention für alle Menschen mit Behinderung und psychischer Erkrankung anzustreben.
Die Diakonie in Baden-Württemberg fordert daher vom Land, die Fördermittel für die Einrichtungen der Behindertenhilfe und Psychiatrie aufzustocken und die Fördergrundlagen komplett zu überarbeiten. Hier gebe es viele ungelöste Probleme, die am Ende insbesondere die Schaffung von adäquatem Wohnraum für Menschen mit komplexeren Bedarfen erschwerten.