Heinkel begrüßt, dass die Ethikkommissionen nach der PID-Verordnung nun nicht nur medizinische, sondern ausdrücklich auch psychische, soziale und ethische Gesichtspunkte in die Entscheidung über einen Antrag auf PID einbeziehen dürfen. Sie bedauert, dass die Zentren weder zum Hinweis auf einen Anspruch auf vertiefende psychosoziale Beratung noch gar zur Kooperation mit Schwangerschaftsberatungsstellen verpflichtet werden. "Paare mit Kinderwunsch und einer genetischen Veranlagung zu einer schwerwiegenden Erbkrankheit, die sich für eine PID entscheiden, sind in einer konfliktreichen Situation. Psychosoziale Beratung kann sie unterstützen und ihnen helfen, auch mit der Belastung durch die Behandlung und ihrem Ergebnis klar zu kommen. Es wäre wünschenswert, wenn die Ärzte ihre Patientinnen über ihren Beratungsanspruch informierten."
Auch nach dem Bundesratsbeschluss bleiben Unklarheiten bestehen: Es ist nicht geregelt, was mit den überzähligen Embryonen geschehen soll oder wie mit unerwarteten Nebenbefunden umgegangen wird. Auch fehlen präzise Vorgaben für die Dokumentation der Entscheidungen der Kommissionen, die eine Kontrolle des Parlaments über die Gesetzespraxis ermöglichten.
Dagegen begrüßt die Leiterin von PUA, dass der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Än-derung personenstandsrechtlicher Vorschriften beschlossen hat. Dieses Gesetz gibt Eltern von so genannten "Sternenkindern", also totgeborenen Kindern mit weniger als 500 Gramm Gewicht, erstmals die Möglichkeit, die Geburt beim Standesamt dokumentieren zu lassen und für ihr Kind eine Geburtsurkunde zu bekommen. "Seit Langem hat sich PUA für einen respektvollen Umgang mit fehl- oder totgeborenen Kindern eingesetzt. Eine solche Neuregelung ist eine große Erleichterung für Eltern, die ihr Kind verloren haben", betont Heinkel.