Seit Juli 2022 ist der Bluttest auf die Trisomien 13,18 und 21 Bestandteil der Mutterschaftsrichtlinien und wird von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt. „Diese Untersuchung nehmen Schätzungen zufolge um die 90 Prozent der Schwangeren in Anspruch und wir wissen, dass im Schnitt neun von zehn der betroffenen Frauen und Paare sich bei einer Diagnose Trisomie 21 für einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden“, sagt Noller. Das liege auch am gesellschaftlichen Druck, ein Kind mit Behinderung nicht zu bekommen. Die Diakonie Württemberg hatte immer wieder darauf hingewiesen, dass der Bluttest selektiv wirkt. Eine medizinische Behandlung stehe bei einem positiven Testergebnis nicht zur Verfügung, sondern lediglich die Entscheidung, die Schwangerschaft fortzuführen oder abzubrechen.
„Wir müssen uns als Gesellschaft die Frage stellen, wie ernst wir Inklusion nehmen. Dazu gehören Akzeptanz und Unterstützung von Familien mit einem Kind mit Down-Syndrom“, sagt Oberkirchenrätin Annette Noller. Eine kassenfinanzierte vorgeburtliche Untersuchung stehe auch der Absicht der UN-Behindertenrechtskonvention von 2009 entgegen. In Artikel 8 sei die Verpflichtung festgehalten, „in der gesamten Gesellschaft, einschließlich auf der Ebene der Familien, das Bewusstsein für Menschen mit Behinderungen zu schärfen und die Achtung ihrer Rechte und ihrer Würde zu fördern“.