23.000 Personen sind in Deutschland in der Weiterbildung von Langzeitarbeitslosen beschäftigt. Ihre Aufgabe ist es, Langzeitarbeitslose durch gezielte Trainingsmaßnahmen auf den ersten Arbeitsmarkt vorzubereiten. Über 300.000 Langzeitarbeitslose werden dadurch jährlich qualifiziert. Seit der Zusammenlegung der Arbeitslosen- und Sozialhilfe in den sog. Hartz-IV-Gesetzen geraten diese Maßnahmen immer mehr unter Druck. Durch die Vergabepolitik des Bundes wurden Billiganbieter bei der Vergabe der Maßnahmen bevorzugt. Ausgebildete Fachkräfte bekamen dadurch teilweise nur sieben und zehn Euro pro Stunde bezahlt. Die Folge war, dass kompetente Träger mit langjährigen Erfahrungen und Tarifbindung immer größere Schwierigkeiten hatten, diese Angebote durchzuführen.
Viele Bildungsträger forderten deshalb schon lange einen Mindestlohn. Die Bundesagentur für Arbeit ging offensichtlich davon aus, dass das Bundesarbeitsministerium eine Mindestlohnvereinbarung nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz erlassen wird. Deshalb hat sie in diesem Jahr in ihren Ausschreibungsunterlagen die Einhaltung der tarifvertraglich geregelten Fragen prophylaktisch eingefordert - vorbehaltlich, dass der Mindestlohn auch erlassen wird.
Nach den der Diakonie vorliegenden Unterlagen hat das Bundesarbeitsministerium dies jetzt abgelehnt mit dem Argument, es bestehe kein öffentliches Interesse. "Wir sind entsetzt über diese Entscheidung. Dadurch wird ohne Not die Qualifizierung von Langzeitarbeitlosen bedroht. Zumindest diakonische Träger können dann keine entsprechenden Angebote mehr machen", so Oberkirchenrat Dieter Kaufmann. Er fordert das Bundesarbeitsministerium auf, diese Entscheidung zu revidieren.