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Präimplantationsdiagnostik (PID) hat weit reichende Folgen

Diakonie warnt vor Aushöhlung des Embryonenschutzgesetzes / Genetischer Checkup bei künstlicher Befruchtung darf nicht Norm werden

(lifePR) (Stuttgart, )
Die Diakonie Württemberg bedauert, dass durch ein Urteil des Bundesgerichtshofes in der vergangenen Woche nun auch in Deutschland die Präimplantionsdiagnostik (PID) möglich ist. "Damit wird das Embryonenschutzgesetz ausgehöhlt. Die Anspruchshaltung, auch bei einer künstlichen Befruchtung einen genetischen Checkup vor der Einpflanzung der Embryonen machen zu dürfen, wird kommen und sich durchsetzen. Ein bisschen PID gibt es nicht", sagt Annegret Braun, Leiterin der Beratungsstelle für pränatale Untersuchung und Aufklärung (PUA) im Diakonischen Werk Württemberg. Der Bundesgerichtshof hat ein Urteil des Landgerichts Berlin bestätigt, in dem ein sich selbst anklagender Frauenarzt vom Vorwurf einer Verletzung des Embryonenschutzgesetzes freigesprochen wurde. Er hatte zuvor auf Wunsch dreier Paare jeweils eine PID an den noch nicht eingepflanzten Embryonen durchgeführt.

"Die Not der von einer Erbkrankheit betroffenen Paare und ihren Wunsch, ein nicht behindertes Kind zu bekommen, ernst zu nehmen, ist verständlich und nachvollziehbar", so Braun weiter. Die Richter hatten zwar die PDI nur begrenzt zugelassen. "Trotzdem haben sie entweder bewusst in Kauf genommen oder nicht richtig eingeschätzt, dass sie damit die Aussonderung von Leben, das nicht der Norm entspricht, ermöglichen." Das Embryonenschutzgesetz sehe eindeutig ein gesetzliches Verbot von PID vor. Die weit reichenden Folgen einer solchen Entscheidung würden sichtbar, wenn man nach England und in die USA schaut. "Dort zeigt sich deutlich: Mit dieser Forschung geht es an die Eigenheiten des einzelnen Menschen, die optimiert und perfektioniert werden sollen, aber auch an die Begrenzungen wie Behinderungen, die möglichst eliminiert werden sollen", so Braun.

Eine immer feinere Ausdifferenzierung zum Erkennen nicht nur von Gendefekten, sondern von Dispositionen und Anlagen möglicher Krankheiten und Andersartigkeiten ist bzw. wird laut Annegret Braun möglich werden. In absehbarer Zeit werde man immer mehr versteckte Anlagen aufspüren können, so ihre Befürchtung. "Und dann bleiben die Wünsche nicht aus, ein Kind zu bekommen, bei dem möglichst viele Mängel von vornherein ausgeschaltet sind."

Die Leiterin der PUA-Beratungsstelle befürchtet, dass die PID einen ähnlichen Weg wie die Pränataldiagnostik nehmen wird - als Ausnahme eingeführt sei sie inzwischen zum Standard der Schwangerenvorsorge geworden. "Der soziale Druck zu einem medizinisch durchgecheckten Kind wird sich erhöhen. Und wer darauf verzichtet, sieht sich dem Vorwurf ausgesetzt, etwas versäumt zu haben." Diese Entwicklung befördert eine ungute Diskussion über das Lebensrecht für Menschen mit Behinderungen. Dies muss dringend verhindert werden. Deshalb unterstützt die Diakonie Vorhaben, nun umgehend mit einer Änderung des Embryonenschutzgesetzes zu reagieren, das ein klares Verbot der PID beinhaltet. Denn Ethikkommissionen seien nicht in der Lage, dauerhaft Grenzen zu setzen.
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