Kaufmann stellt fest: „Wir begrüßen, dass es keine Sanktionsautomatismen mehr geben soll. Der Einzelfall muss künftig geprüft und gewürdigt werden – das war eine unserer wichtigen Forderungen.“ Auch dass es nun für drei Monate keine „Muss-Regelung“ mehr gibt, gebe Grund zur Hoffnung: „Keine Sanktion um der Sanktion willen.“
Die württembergische Diakonie ist mit diesen Entscheidungen zur Gesetzesänderung zufrieden: Sanktionen müssen zielführend sein, individuelle Härten sind zu berücksichtigen und bei nachgeholter Mitwirkung können Sanktionen beendet werden.
Kaufmann betont: „Sanktionen dürfen die Existenzgrundlage nicht zerstören. Die Regelsätze sind ohnehin äußerst knapp bemessen. Die Entscheidung entspricht unserem christlichen Menschenbild und respektiert die Würde des Menschen, die unantastbar ist.“ Dies müsse auch für Sanktionen für unter 25-Jährige gelten.