Für die Diakonie Württemberg ist es ein Gebot der Menschenwürde, dass jede von Gewalt betroffene Frau mit ihren Kindern Schutz und Beratung in einem Frauenhaus findet. Laut Istanbul-Konvention ist der Schutz Betroffener niedrigschwellig und kostenfrei bereitzustellen. Auch wenn es für eine ausreichende Frauenhausförderung eine bundeseinheitliche gesetzliche Lösung brauche, sei ein Landesgesetz mit einer Erhöhung der Landesmittel sehr schnell und zur Überbrückung der desolaten Finanzlage in den Frauenschutzhäusern notwendig. Das Gesetz würde die Möglichkeit schaffen, Personal unabhängig von den Leistungsansprüchen der Bewohnerinnen anzustellen.
„Es ist nicht tragbar, dass die Mitarbeitenden in unseren Frauenschutzhäusern mit überbordenden bürokratischen Aufgaben wie dem Verfassen von Stellungnahmen und der Beantragung von Kostenübernahmen beschäftigt sind und dabei mit immer kürzeren Aufenthalten und fehlenden Kostenzusagen kämpfen müssen“, sagt Noller. Die mangelnde Finanzierung führe dazu, dass hilfesuchende Frauen teilweise abgewiesen werden müssen, weil es Landkreise gibt, die sich nicht an die Empfehlungen des Städte-und Landkreistages zur Kostenübernahme halten und die Kosten dann am Frauenhaus hängen bleiben. Mangelnde Finanzierung führe zu schlechter Personalausstattung, viel zu geringen Betreuungsschlüsseln für Frauen und Kinder und der Überlastung des Personals.
Unter dem Dach der Diakonie Württemberg sind vier Frauenschutzhäuser mit insgesamt 70 Plätzen für Frauen und Kinder.