Die Anbieter bewerben den Test mit dem Versprechen, er könne eingriffsbedingte Fehlgeburten nahezu vermeiden. Der Bericht des IQWiG ist deutlich zurückhaltender: Bei der Anwendung des Bluttests auf Trisomie 21 bei den sogenannten Risikoschwangeren lasse sich das Fehlgeburtsrisiko nur „vermutlich“ reduzieren, bei der Anwendung bei allen rund 700.000 schwangeren Frauen könne nicht einmal davon sicher ausgegangen werden. Vor allem würde ein erheblicher Anteil der Frauen zu Unrecht ein auffälliges Testergebnis bekommen, wenn der Test allen Schwangeren als Kassenleistung angeboten würde. Schon allein aufgrund dieser unzureichenden Bewertungsergebnisse kann der Bericht nach Ansicht der Diakonie keine Entscheidungsgrundlage für den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) der Ärzte und Krankenkassen sein.
Die Diakonie Württemberg fordert, dass die ethische Problematik und die gesellschaftlichen Auswirkungen einer solchen Kassenzulassung zwingend in die Entscheidung einbezogen wird. „Eine Entscheidung von solcher Tragweite kann nicht allein dem G-BA überlassen werden, der nur medizintechnisch die Wirksamkeit des Tests bewertet“, so Oberkirchenrat Dieter Kaufmann, Vorstandsvorsitzender des Diakonischen Werkes. „Notwendig ist eine umfassende gesellschaftspolitische Debatte, ob ein ausschließlich selektiver Test eine Regelleistung der gesetzlichen Krankenkassen werden kann.“ In diese Entscheidungsfindung müssten auch Menschen mit Down Syndrom einbezogen werden, die sich durch diesen Test in ihrer Existenz in Frage gestellt sähen.
Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen nach Sozialgesetzbuch V nur Leistungen finanzieren, die einen medizinischen Nutzen haben. „Der Bluttest hat jedoch keinerlei medizinischen Nutzen, weder für die Schwangere noch für das Kind. Bei einem Befund über eine Trisomie 21 gibt es keine therapeutische Handlungsoption.“, so Claudia Heinkel, Leiterin der diakonischen PUA-Fachstelle für Fragen vorgeburtlicher Untersuchungen. Ein auffälliges Testergebnis könne die werdenden Eltern daher in unerträgliche Entscheidungssituationen stürzen und die bereits getroffene Entscheidung für das Kind wieder in Frage stellen.
Der Bericht des IQWiG soll dem G-BA die Grundlage für seine Entscheidung liefern, ob die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für diesen genetischen Bluttest übernehmen sollen. Er beschränkt sich entgegen der eigentlichen Beauftragung auf die Bewertung der Testergebnisse zu Trisomie 21, weil die Datenlage zur Testgüte der Trisomien 13 und 18 unzureichend sei.
Das IQWIG hatte für diesen Abschlussbericht die Ergebnisse von 22 wissenschaftlichen Studien ausgewertet und zwei Szenarien berechnet, wie der Test als Kassenleistung eingesetzt werden könnte: als Angebot nur an sogenannte Risikoschwangeren oder als Angebot an alle Schwangeren in Deutschland. Ausschließliche Bewertungskriterien sind die Zahl der Fehlgeburten nach einer invasiven Untersuchung bei einem Hinweis auf Trisomie 21 und die Anzahl der werdenden Kinder mit Trisomie 21, die nicht entdeckt werden.