Das Land hat Bundesmittel aus dem „Sofortausstattungsprogramm“ des Digitalpakts Schule 2019 bis 2024 zur Anschaffung von Leihgeräten bekommen. Leider kommen nach Kenntnis der Diakonie die Geräte nur unzureichend an. Dass sie nach der Zahl der Schülerinnen und Schüler und nicht nach tatsächlichem Bedarf an die Schulen verteilt werden, hält Kaufmann für nicht sinnvoll: „Schulen mit hohem Bedarf bekommen dadurch nicht ausreichend Unterstützung. Viele Kinder starten deshalb ohne funktionierende und ausreichende Ausstattung ins neue Schuljahr.“ Die von der Telekom angekündigte Bildungs-Flatrate für Schulen begrüßt Kaufmann.
Ein weiteres Problem sieht die Diakonie Württemberg darin, dass die Schulen die Bedürftigkeit der Kinder prüfen sollen, „Wir befürchten die Stigmatisierung der betroffenen Schüler und Eltern sowie eine Überforderung der Lehrkräfte“, sagt Kaufmann. Viele Familien würden aus Scham auf ihnen zustehende Sozialleistungen verzichten. Deshalb schlägt er die Kopplung an bereits vorhandene Existenzsicherungsleitungen vor.
Für Kinder und Jugendliche, auch aus armen Familien, haben Kirche und Diakonie viele Angebote. „Wir wollen, dass sie ein erfülltes Leben haben und die Hoffnung in ihnen stärken, dass sie mutig in die Zukunft gehen – dafür steht die christliche Gemeinschaft“, so Oberkirchenrat Dieter Kaufmann
Hintergrund:
Für Bildung ist im Regelbedarf der Hartz-IV-Leistungen unter ein Euro pro Monat eingestellt (0- bis 6 Jährige: 76 Cent, 6- bis 14-Jährige: 55 Cent, 14- bis 18-Jährige: 23 Cent, 18- bis 25-Jährige: 88 Cent). Dazu kommen für schulpflichtige Kinder und Jugendliche jährlich150 Euro für Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien. Bisher ist eine digitale Ausstattung nicht vorgesehen. In Gerichtsentscheidungen wird zunehmend anerkannt, dass Bedarfe für Schule und Bildung in den Regelbedarfen nicht ausreichend berücksichtigt werden und sich u.a. auf die UN-Kinderrechtskonvention bezogen, die das Recht des Kindes auf Bildung und Chancengleichheit betont.