Das Argument, dass für die Empfänger von Arbeitslosengeld II der Grundbedarf durch die Regelsätze und die Zusatzleistungen gesichert sei, bewertet Kaufmann kritisch: "Eben erst hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass Hartz-IV-Sätze neu berechnet werden müssen, weil vor allem Kinder nicht ausreichend versorgt werden können." Dass das Übergangsgeld von Arbeitslosengeld I auf Arbeitslosengeld II gestrichen wird, hält die Diakonie für ein falsches Signal. Bisher konnten Hartz-IV-Empfänger, die vorher Arbeitslosengeld I bekommen haben, bis zu 160 Euro pro Person pro Monat befristet bis zu höchstens zwei Jahre beziehen. "Dadurch konnte der Absturz in die Armut zumindest vorübergehend abgefedert werden", so Dieter Kaufmann.
Weiter kritisiert Kaufmann, dass die Rentenversicherungsbeiträge für Hartz-IV-Bezieher abgeschafft werden sollen. Für diesen Personenkreis wird dann die Rente im Alter verringert. Um Altersarmut zu vermeiden, müssten die Rentenversicherungsbeiträge eigentlich erhöht werden, denn aufstockende Grundsicherungsleistungen müssten von Kommunen und Landkreisen übernommen werden. Die eingesparten Kosten müssen also später die Kommunen und Landkreise tragen. "Abgesehen davon ist das ein sozialpolitisches Nullsummenspiel, weil dann die Beiträge in der Rentenkasse fehlen", so der Diakoniechef. Unklar ist, was mit den bisher von der Rentenversicherung übernommenen Reha-Maßnahmen geschieht. Im Extremfall kann es bedeuten, dass die Hartz-IV-Empfänger keinen Anspruch auf Reha-Maßnahmen mehr haben.
Auch den Heizkostenzuschuss für Wohngeldempfänger zu streichen, ist nach Meinung der württembergischen Diakonie ein falsches Signal. Insbesondere Rentner sowie Familien, die Wohngeld erhalten, sind auf diesen - nicht sehr hohen - Betrag angewiesen.
Oberkirchenrat Dieter Kaufmann bedauert, dass die Bundesregierung die Einsparungen nicht auf alle Bevölkerungsschichten verteilt hat.