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Wertschätzung von Freiwilligendiensten

Diakonie begrüßt grundsätzlich heute vorgestellten Gesetzentwurf zum Bundesfreiwilligendienst - betont aber, dass kein freiwilliger Dienst erster und zweiter Klasse entstehen darf

(lifePR) (Stuttgart, )
Die Diakonie in Württemberg begrüßt, dass der von Bundesfamilienminsterin Kristina Schröder heute vorgestellte Gesetzentwurf zum Bundesfreiwlligendienst gut ausgestattet werden soll. "Sowohl die geplante Platzzahl als auch die angestrebte finanzielle Förderung zeugen von einer großen Wertschätzung von Freiwilligendiensten", lobt Wolfgang Hinz-Rommel, zuständiger Abteilungsleiter im Diakonischen Werk Württemberg. An einigen Punkten müsse aber der Gesetzentwurf noch nachgebessert werden. "Es ist unbedingt erforderlich, dass es keinen Freiwilligendienst erster und zweiter Klasse gibt", so Hinz-Rommel weiter.

Das bedeutet, dass gleiche Bedingungen für Jugendliche im neuen Dienst und im bestehenden Freiwilligen Sozialen und Freiwilligen Ökologischen Jahr sichergestellt werden. "Im Bundesfreiwilligendienst ist kein Kindergeld vorgesehen. Das können wir unseren Bewerbern nur schwer vermitteln", gibt Hinz-Rommel zu bedenken. Und auch die Förderhöhe zwischen beiden Diensten ist noch unterschiedlich. "Wir sind aber überzeugt, dass wir hier noch gemeinsam eine Lösung finden werden." Der Hinweis, dass dies durch höheres Taschengeld ausgeglichen werden könnte, ist ein Signal, dass daran Interesse besteht.

Für nicht ausgereift hält Wolfgang Hinz-Rommel die Planung, dass die Besetzung der Plätze im neuen Bundesfreiwilligendienst zwischen Einsatzstelle und der Bundesbehörde direkt abgewickelt werden soll. "Ohne starke regionale Träger wird das nach den Erfahrungen im Freiwilligen Sozialen Jahr nicht funktionieren." Er gibt zu bedenken, dass, anders als im Zivildienst, sich Interessierte bei mehreren Stellen parallel bewerben und sich auch umentscheiden.. "Da ist viel Bewegung drin, das wird zentralistisch nicht zu regeln sein."

Die Diakonie freut sich, dass Bundesministerin Schröder Kritikpunkte der Wohlfahrtsverbände in ihrem Gesetzentwurf bereits berücksichtigt hat, etwa die Kopplung des neuen Dienstes an Plätze des Freiwilligen Sozialen Jahrs, die Angleichung der Anzahl von Bildungstagen und die individuelle Begleitung durch Pädagogen. "Das ist nur durch den Träger zu leisten", stellt Wolfgang Hinz-Rommel fest. Erfreulich ist auch, dass der Freiwilligendienst für alle Generationen offen stehen soll. Die flexible Zeitdauer von sechs bis 24 Monaten ermöglicht auch Sonderprojekte. "Hier stand unser Projekt FSJplus Pate, das jungen Menschen im Rahmen ihres freiwilligen Engagements von 24 Monaten den Realschulabschluss ermöglicht", so Hinz-Rommel.

Informationen für Interessierte am geplanten Bundesfreiwilligendienst hat die Diakonie unter www.ran-ans-leben-diakonie.de eingestellt.
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