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Die Schweizerische Post

Liberalisierung

Finanzierung der Grundversorgung nicht gesichert

(lifePR) (Bern, )
Die heute vorgestellten Entscheide für die künftige Post-Politik bergen grosse Risiken, die entschärft werden müssen: Trotz vorgezogener Liberalisierung will der Bundesrat am heutigen hohen Niveau der Grundversorgung festhalten, ohne für eine nachhaltige Finanzierung zu sorgen. Die Post bedauert die übereilte Senkung der Monopolgrenze auf 50 Gramm. Sie ist enttäuscht darüber, dass die unternehmerischen Möglichkeiten von PostFinance eingeschränkt bleiben sollen. Damit wird ein wichtiger Ertragspfeiler der Post untergraben.

Die Post bedauert die heute beschlossene rasche Senkung der Monopolgrenze auf 50 Gramm. Bereits eine solche Senkung setzt eine gleichzeitige Anpassung der Rahmenbedingungen voraus. Zudem widerspricht dieses übereilte Vorgehen der bisherigen Stossrichtung von Bundesrat und Parlament.

PostFinance eingeschränkt

Die Post bedauert ebenfalls, dass der Bundesrat der Weiterentwicklung der Geschäftstätigkeit von PostFinance keine Beachtung schenkt. Dies schmälert die Ertragskraft der Post und schadet der Schweizer Volkswirtschaft, da die 43 Milliarden Franken Kundengelder nicht in den Schweizer KMU- und Hypothekenmarkt investiert werden können. Die Post fordert weiterhin eine Ausweitung der Geschäftstätigkeit, damit PostFinance selbständig Hypotheken und Kredite anbieten kann.

Fonds untauglich

Die Post steht auch in Zukunft ein für eine gute, flächendeckende Grundversorgung. Diese ist eine wichtige Basis für die Wirtschaft und die Bevölkerung der Schweiz. Der Bundesrat will am heutigen Niveau der Grundversorgung festhalten, entzieht aber der Post mit dem Monopol die Finanzierungsbasis. Zur Finanzierung einer so umfangreichen Grundversorgung wie in der Schweiz braucht es aber die entsprechenden Mittel. Ohne Restmonopol müsste die Grundversorgung reduziert werden. Die zur Diskussion stehenden Alternativen - ein Fonds, den primär die Post äufnen müsste oder Abgeltungen durch den Bund - sind keine tauglichen Instrumente. Die Post hofft, dass die Vernehmlassung ausgewogenere Ergebnisse hervorbringen wird.

Post braucht mehr Flexibilität

Der bundesrätliche Entwurf einer neuen Postgesetzgebung schränkt die unternehmerischen Möglichkeiten der Post noch zu stark ein. Sie muss sich für den Fall einer kompletten Marktöffnung primär nach betriebswirtschaftlichen Kriterien organisieren können. Verschiedene Studien belegen, dass die Grundversorgung und das betroffene Postunternehmen andernfalls Schaden nehmen und strukturelle Finanzierungslücken entstehen. Daher fordert die Post weniger Restriktionen vom Gesetzgeber. Der Gesetzesentwurf sorgt so weit ersichtlich noch nicht für gleich lange Spiesse, auch wenn der Bundesrat dies beabsichtigt.Die Post wird in der konkreten Gesetzesvorlage darauf achten, dass sie gegenüber den privaten Konkurrenten nicht benachteiligt wird. Angesichts der raschen Öffnung für die Konkurrenz soll der Vorschlag des Bundesrates, gesamtarbeitsvertragliche Lösungen für die jeweiligen Branchen einzuführen, rasch umgesetzt werden.

Diskussion um Sinn der Liberalisierung

Der Bundesrat hat es in der Medienmitteilung unterlassen, einen Grund für die Liberalisierung des Postmarkts anzugeben. Früher begründete er diese noch mit den Entwicklungen in der EU, der sich die Schweiz nicht entziehen könne. Im Gegensatz zu vielen Ländern der EU sind die Kundinnen und Kunden in der Schweiz mit den Dienstleistungen der Post sehr zufrieden und die Preise der Post sind gemäss dem Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation angemessen. Die Post ortet daher noch einen grossen Diskussionsbedarf für die im Gesetz vorgesehene vollständige Marktöffnung.
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