Die Post sieht sich daher veranlasst, die Preise für nicht mehr förderungsberechtigte Titel teilweise zu erhöhen. Um den Verlegern dieser Titel entgegenzukommen, nimmt sie ein Defizit in Kauf und trägt einen wesentlichen Teil der wegfallenden Subventionen selber. Die Tarife und Konditionen für die auch künftig noch förderungsberechtigten Titel werden nur im Rahmen der aufgelaufenen Teuerung angepasst. Die Verlage profitieren so auch ab 2008 von günstigen Tarifen und einem vorteilhaften Leistungsangebot.
Bisher haben die Verlage für die Beförderung ihrer Presseerzeugnisse generell von Unterstützungsbeiträgen des Bundes von insgesamt CHF 80 Mio. profitiert. Die Beiträge wurden ihnen über verbilligte Tarife der Post weiter gegeben. Das Parlament hat am 22. Juni 2007 beschlossen, die Förderungsbeiträge auf nurmehr CHF 30 Mio. pro Jahr - Mitgliedschaftspresse CHF 10 Mio. und Lokal-/Regional-Presse CHF 20 Mio. - einzuschränken. Diese Gelder kommen neu lediglich der Lokal- und Regionalpresse bis zu einer Auflage von maximal 40'000 Exemplaren und der nicht gewinnorientierten Mitgliedschaftspresse mit einer Auflage bis maximal 300'000 Exemplaren zugute. Für diese weiterhin förderungsberechtigten Titel kann die Post ihre etablierte Tarifstruktur beibehalten. Allerdings wird sie die Tarife um die seit der letzten Preiserhöhung von 2004 aufgelaufene Teuerung von 4,4 Prozent erhöhen.
Die neuen Tarife gelten ab 1.1. 2008 vorbehältlich der Zustimmung des UVEK.
Post übernimmt Grossteil der wegfallenden Subventionen
Mit der neuen Presseförderung sind neu zahlreiche grosse und mittlere Presseerzeugnisse ab 2008 nicht mehr förderungsberechtigt. Die Post ist hier in der Preisbildung frei und will kostenbasierte, dem Wettbewerb gerechte Preise anbieten. Sie wird nur einen Teil der ausfallenden Beiträge von CHF 50 Mio. pro Jahr an die betroffenen Verlage weiterbelasten. Die Post hat für die nicht mehr förderungsberechtigten Titel ein kosten- und wettbewerbsbasiertes Preismodell erarbeitet. Es lehnt sich weitgehend an ein mit der Verlagsbranche diskutiertes Modell an und erfüllt die gesetzliche Vorgabe, dass alle abonnierten Zeitungen und Zeitschriften nach gleichen Grundsätzen zu distanzunabhängigen Preisen befördert werden müssen. Die Post wird diese Preise dem Preisüberwacher vorlegen. Die Verlage profitieren auch ab 2008 von tiefen Preisen und einem vorteilhaften Leistungsangebot.