Große Unterschiede bei den Beliebtheitswerten
Die juristischen Online-Portale schneiden in der Analyse insgesamt ausreichend ab. Neben dem Gesamtsieger mit einem sehr guten Ergebnis erzielen noch fünf weitere Anbieter ein gutes Resultat. Doch fast die Hälfte der Portale, zehn der 22 Portale, sind lediglich „ausreichend“.
Die Anzahl der Facebook-Fans und Twitter-Follower variiert stark und reicht bei den analysierten Portalen von 299 bis 873.000 (Facebook) bzw. von zehn bis 11.273 (Twitter). Auffallend schwach ist insbesondere die Resonanz bei Twitter: 13 der 19 Anbieter mit Twitter-Präsenz sammeln im gesamten rund einjährigen Untersuchungszeitraum weniger als zehn „Gefällt-mir“-Markierungen auf ihre Beiträge; darunter befinden sich neun Portale, deren Beiträge kein einziges Herz als Ausdruck der Zustimmung erhalten haben.
Das Stimmungsbild im Internet ist längst nicht immer positiv: Bei sechs der 22 Portale überwiegt der Anteil an negativen den der für den Anbieter vorteilhaften Beiträgen. Aber der Großteil der Anbieter erreicht hier – teilweise allerdings nur knapp – positive Werte. Positive Ausreißer: Vier juristische Online-Portale erzielen in diesem Bereich sehr gute Resultate.
Markus Hamer, Geschäftsführer des Deutschen Instituts für Service-Qualität: „Das Stimmungsbild im Internet sowie die Beliebtheitswerte bei Facebook und Twitter geben potenziellen Nutzern einen ersten Eindruck von den juristischen Online-Portalen. Dies kann die Suche nach dem passenden Anbieter erleichtern.“
Die Top 3 der Legal-Tech-Anbieter
Aboalarm geht mit einem sehr guten Resultat als Sieger aus der Studie hervor. Das Online-Portal für Vertragsrecht überzeugt mit hohen Beliebtheitswerten bei Facebook und Twitter. Aboalarm verfügt über eine vergleichsweise große Anzahl an Facebook-Fans sowie Twitter-Followern und die Beiträge über beide Social-Media-Kanäle erhalten jeweils überdurchschnittlich viele „Gefällt-mir“-Angaben. Kein Online-Portal verzeichnet im Untersuchungszeitraum insgesamt einen besseren Beliebtheitswert.
Auf Rang zwei folgt Rightmart (Gesamtergebnis: „gut“), ein Anbieter, der auf diversen Rechtsgebieten tätig ist. Ausschlaggebend für die Platzierung ist insbesondere das sehr gute Resultat im Bereich Tonalität: Die positiven Meldungen über das Unternehmen in der digitalen Medienlandschaft überwiegen die negativen deutlich. Zudem verzeichnet das Unternehmen relativ viele „Gefällt-mir“-Angaben auf Facebook.
Den dritten Rang belegt Geblitzt.de mit einem guten Gesamtergebnis. Das auf Verkehrsrecht spezialisierte Online-Portal weist sowohl bei Facebook als auch bei Twitter die mit Abstand höchsten Werte der Branche hinsichtlich der „Gefällt-mir“-Markierungen auf. In puncto Twitter-Follower ist Geblitzt.de führend und verfügt zudem bei Facebook über eine sehr große Fan-Basis.
Neben den Gesamtsiegern platzieren sich in weiteren Spezialgebieten folgende Anbieter auf Platz eins: Airhelp (Fluggastrecht), Helpcheck (Sozial- und Erbrecht) und Mieter Engel (Mietrecht).
Weitere juristische Online-Portale in der Analyse: 123recht.de, Advocado, Afilio, Atornix, Conny, EUflight, Fairplane, Flightright, Flug-verspaetet.de, Hartz4Widerspruch.de, Janolaw, Lawio, Mineko, My Right, Smartlaw.de und Volders.
Das Deutsche Institut für Service-Qualität untersuchte 22 juristische Online-Portale („Legal Techs“). Im Mittelpunkt der Analyse, die sich über einen Zeitraum von über einem Jahr (1. Mai 2020 bis 25. Mai 2021) erstreckte, standen die Bereiche Beliebtheit in den sozialen Netzwerken sowie das Stimmungsbild im Internet gegenüber den Unternehmen. Zum Einsatz kam ein Social-Media-Monitoring mithilfe von Brandwatch Analytics. Ausgewertet wurden Beiträge in sozialen Netzwerken, Websites, Foren, Blogs, Reviews und Presseseiten. In der Einzelauswertung wurden Anbieter berücksichtigt, für die im Untersuchungszeitraum mindestens 80 Beiträge in den verschiedenen Online-Quellen zu verzeichnen waren.
Veröffentlichung unter Nennung der Quelle:
Deutsches Institut für Service-Qualität im Auftrag von ntv