Die juristischen Online-Portale erreichen im Gesamtergebnis ein ausreichendes Resultat. Neben dem Erstplatzierten erzielen noch drei weitere Anbieter ein gutes Ergebnis. Dagegen schneidet über die Hälfte der Portale, zehn der 18 Anbieter, schlechter als „befriedigend“ ab.
Große Unterschiede bei Beliebtheitswerten
Sowohl für Facebook als auch für Twitter gilt: Die Beliebtheitswerte gehen bei den juristischen Online-Portalen deutlich auseinander. Sichtbar wird dies zum Beispiel anhand der Facebook-Anhänger: Während ein Portal mehr als 889.000 Fans aufweisen kann, verzeichnen hier vier Portale weniger als 1.000 Anhänger und zwei Anbieter sind gar nicht erst bei Facebook präsent. Bei Twitter verfügen gleich vier Legal Techs über keinen oder nur einen englischsprachigen Account; drei weitere Portale haben hier weniger als 100 Follower. Und: Neun der 14 Online-Portale mit deutschem Twitter-Kanal haben innerhalb eines Jahres keinen einzigen Zustimmungsklick erhalten.
Stimmungsbild meist positiv
Bei 15 der 18 untersuchten Online-Portale überwiegen im einjährigen Untersuchungszeitraum die Beiträge mit positiver Tonalität – nicht selten allerdings nur knapp. Drei der Anbieter erzielen ein negatives Ergebnis – hier überwiegen also die negativen Beiträge.
Markus Hamer, Geschäftsführer des Deutschen Instituts für Service-Qualität: „Das Stimmungsbild im Internet sowie die Social-Media-Beliebtheitswerte geben Interessierten einen ersten Eindruck von den juristischen Online-Portalen. Die Qualität der Dienstleistung oder Beratung lässt sich dadurch noch nicht ableiten, aber es kann die Entscheidungsfindung erleichtern.“
Ranking der juristischen Online-Portale
Advocado geht mit einem guten Resultat als Testsieger aus der Studie hervor. Das auf diversen Rechtsgebieten tätige Portal punktet mit einer hohen Anzahl an Facebook-Fans und Twitter-Followern. Auf Facebook verzeichnet der Anbieter im Untersuchungszeitraum vergleichsweise viele „Gefällt-mir“-Klicks. Im Bereich Tonalität erreicht Advocado den zweitbesten Wert – die positiven Beiträge in den sozialen Medien überwogen somit deutlich die negativen.
Den zweiten Rang belegt Aboalarm, ebenfalls mit einem guten Ergebnis. Hinsichtlich der Beliebtheit schneidet das auf Vertragsrecht spezialisierte Portal mit am besten ab: Sowohl bei der Zahl der Facebook-Fans und Twitter-Follower als auch der „Gefällt-mir“-Angaben auf diesen beiden Social-Media-Kanälen erreicht Aboalarm die Maximalpunktzahl.
Auf Rang drei folgt Airhelp (Gesamtergebnis: „gut“). Der Fluggastrecht-Spezialist vereint ausgesprochen viele positive Beiträge auf Facebook, Twitter, Foren, Blogs und weiteren Websites auf sich; demgegenüber stehen relativ wenige negative Meldungen und Kritik, was für das im Vergleich beste Ergebnis im Bereich Tonalität sorgt. Zudem verfügt der Facebook-Auftritt über die im Vergleich größte Anzahl an Fans.
Geblitzt.de auf Rang vier erzielt ebenfalls noch ein gutes Resultat; der Anbieter punktet vor allem im Bereich Beliebtheit in den sozialen Netzwerken. Der fünfte Platz geht an das Online-Portal Conny, das in der Kategorie Mietrecht die führende Position einnimmt.
Weitere Legal Tech-Anbieter in der Analyse (alphabetisch): 123recht.de, Afilio, Dipat, Fairplane, Flightright, Hartz4Widerspruch, Helpcheck, Janolaw, Mieter Engel, Mineko, Myflyright, Rightmart und Smartlaw.de.
Fakten zur Social-Media-Analyse
Das Deutsche Institut für Service-Qualität untersuchte 18 juristische Online-Portale verschiedener Rechtsgebiete. Im Mittelpunkt der Analyse, die sich über einen Zeitraum von einem Jahr (26. Mai 2021 bis 25. Mai 2022) erstreckte, standen die Bereiche Beliebtheit in den sozialen Netzwerken sowie das Stimmungsbild im Internet gegenüber den Unternehmen. Zum Einsatz kam ein Social-Media-Monitoring mithilfe von Brandwatch Analytics. Ausgewertet wurden Beiträge in sozialen Netzwerken, Websites, Foren, Blogs, Reviews und Presseseiten. In der Einzelauswertung wurden Legal-Tech-Anbieter berücksichtigt, für die im Untersuchungszeitraum mindestens 80 Beiträge in den verschiedenen Online-Quellen zu verzeichnen waren.
Veröffentlichung unter Nennung der Quelle:
Deutsches Institut für Service-Qualität im Auftrag von ntv