Die wichtigsten Punkte der Regelung:
- Sofern möglich, sollten Busse ab dem Zeitpunkt, zu dem sie nicht mehr eingesetzt werden können, amtlich stillgelegt werden. Bei Reisebussen kommt neben der Einsparung der Versicherung noch die Ersparnis bei der Kfz-Steuer hinzu.
- Falls eine amtliche Abmeldung nicht mehr möglich ist, weil z.B. die Zulassungsstelle geschlossen ist, reicht eine Nachricht per Mail/Fax mit den ruhenden Fahrzeugen und dem Zeitpunkt, ab wann die Fahrzeuge nicht mehr eingesetzt werden können. Diese Fahrzeuge gelten dann als intern stillgelegt.
- Die Regelung für Beitragsgutschriften OHNE amtliche Abmeldung gilt je Versicherung etwas verändert.
- Sowohl amtlich als auch intern stillgelegte Busse erhalten für die Dauer der Standzeit eine Ruheversicherung, so dass diese gegen die wichtigsten Risiken versichert gelten.
Allen Nicht-Kunden rät Dittmeier:
Zeigt sich die Versicherung nicht kulant, dann sollten sie sich bei ihren Verhandlungen auf die Dittmeier-Regelung beziehen. Damit sollten sie Erfolg haben. Gegebenenfalls hilft ihnen Dittmeier bei der Durchsetzung. Herr Dittmeier ergänzt: „Es ist uns klar, dass das hier nur ein kleiner Baustein in dem fürchterlichen Schlamassel ist, in dem die Busbranche steckt. Wir stehen zu den Busunternehmen, gemeinsam packen wir das! Wir senden allen die allerbesten Wünsche."
Weitere Informationen erhalten Busbetriebe bei: Marco Schmitt, Telefon: 0931-980070-19, marco.schmitt_at_dittmeier.de