Der Mieterbund-Präsident begrüßte, dass Mietrechtsänderungen zu Lasten der Mieter im Zusammenhang mit dem vorgelegten Wärmegesetz nicht geplant seien. Schon heute müssten Mieter Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz oder zur Anhebung des Anteils erneuerbarer Energien mit höheren Mieten bezahlen. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch könnten Vermieter 11 Prozent der Investitionskosten auf die Jahresmiete aufschlagen.
"Diese Mieterhöhungen können zu erheblichen Belastungen der Mieterhaushalte führen. Das ist nur akzeptabel, wenn im Gegenzug eine spürbare Verringerung des Energiebedarfs eintritt und die Verteuerung fossiler Energien durch den verstärkten Einsatz erneuerbarer Energien kompensiert werden kann."
Notwendig seien darüber hinaus Maßnahmen zur sozialen Abfederung. Um auch künftig bezahlbare Miete sicherzustellen, seien neben einer spürbaren Erhöhung des Wohngeldes massive öffentliche Förderungen von Investitionen in die Energieeffizienz unverzichtbar: "Im Rahmen des CO2-Gebäudesanierungsprogramms müssen dauerhaft 5 Milliarden Euro pro Jahr zur Verfügung gestellt werden. Das so genannte Markt-Anreizprogramm für den verstärkten Einsatz von erneuerbaren Energien ist auf 500 Millionen Euro jährlich aufzustocken, ein spezielles Programm zum kurzfristigen Austausch von Nachstromspeicherheizungen muss aufgelegt und die bisherige Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung weitergeführt werden", forderte Rips. "Die öffentlichen Förderungen sind sowohl als Anreiz für Eigentümer gedacht, als auch als Instrument, die Modernisierungsmieterhöhungen einzuschränken."