Das Betragsniveau für Männer steigt im Unisex Tarif im Vergleich zum Bisex Tarif um ca. 30%; hingegen können Frauen einer Beitragsentlastung in Höhe von 25% entgegensehen. Klar wird: Mit den vorhandenen Produkten können beide Zielgruppen optimal bedient werden.
Hervorzuheben ist, dass im Zuge dieser Tarifeinführung auch das Bedingungswerk optimiert wurde. So profitieren die Kunden im Unisex Tarif von zusätzlichen Leistungsbausteinen - exemplarisch sind das:
Eine erweiterte Nachversicherungsgarantie - die Leistung kann bei Tod des Partners oder des Kindes und bei Scheidung erhöht werden. Außerdem kann sich der Kunde innerhalb von fünf Jahren nach Vertragsabschluss für eine Erhöhung entscheiden, ohne einen konkreten Anlass angeben zu müssen. Neu ist zudem, dass der Kunde unterschiedliche Leistungshöhen für die ambulante und stationäre Pflege versichern kann.
Außerdem hat er die Möglichkeit, sich bei Vertragsabschluss optional für eine lebenslange Leistungsdynamik zu entscheiden, die auch im Pflegefall erfolgt. Besonders herauszustellen ist, dass der Kunde sich jetzt bereits in Pflegestufe "0" wiederfindet, wenn nur zwei Kriterien nach § 45a SGB XI erfüllt sind - zuvor waren es derer drei. Im Rahmen der "Schutzengelgarantie" hat der Kunde ein Anrecht auf eine persönliche Vertrauensperson.
Bedeutet konkret, dass der persönliche Schutzengel im Schadenfall der versicherten Person betreuend zur Seite steht, z.B. bei der Überprüfung der erbrachten Pflegeleistung und beim Erstellen von Besuchsberichten für eine eventuelle Optimierung der Leistungserbringung.