Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 907271

Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Einsteinallee 1/1 77933 Lahr, Deutschland http://www.dr-stoll-kollegen.de
Ansprechpartner:in Herr Dr. Ralf Stoll +49 7821 9237680

300.000 Euro online verzockt: Chancen auf Rückforderung enorm gestiegen

OLG Hamm hält Ansprüche für begründet / Online-Glücksspiel war bis 30.6.2021 verboten

(lifePR) (Lahr, )
Mittlerweile positionieren sich weitere Gerichte beim Thema Glücksspiel-Abzocke verbraucherfreundlich. Das Oberlandesgericht Hamm sieht die Ansprüche auf Rückforderung eines Verbrauchers als begründet an. Der Spieler hatte rund 300.000 Euro Verluste gemacht. Prozesskostenhilfe war ihm in erster Instanz verwehrt worden. Das OLG Hamm bewilligte die Hilfe jedoch in einem Beschluss vom 12. November 2021. Schließlich sei der Vertrag zwischen Kläger und Casino-Anbieter nichtig. Denn das Glücksspiel war zum Zeitpunkt der Teilnahme verboten (Az. 1-12 W 13/21). Durch den Beschluss sind aus Sicht der Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer die Chance für Geschädigte enorm gestiegen, Verluste im Online-Casino wettzumachen. Die Kanzlei rät zur anwaltlichen Beratung im kostenlosen Online-Check und zur zügigen Klage. Die Kanzlei gehört zu den führenden im Verbraucherschutz. Mehr Infos zur Casino-Abzocke gibt es auf der Kanzlei-Website.

OLG Hamm unterstreicht bei Online-Casino Rechtsauffassung

In Online-Casinos werden seit Jahren Milliarden umgesetzt. Dabei waren in Deutschland bis zum 30. Juni 2021 Online-Glücksspiele im Internet ausnahmslos verboten. Seit dem 1. Juli 2021 können Casinos ihr Angebot auch in Deutschland einstellen, wenn sie dafür über eine nationale Lizenz verfügen. Daraus ergibt sich eine eindeutige Rechtslage: Wer vor dem 1. Juli 2021 bei einem Online-Glücksspiel-Anbieter gezockt hat, kann seine Verluste zurückfordern. Im Umkehrschluss kann das Casino natürlich auch Gewinne zurückfordern. Der vorliegende Fall am Oberlandesgericht Hamm unterstreicht diese Rechtsauffassung.
  • Der Kläger hatte in einem Zeitraum von drei Jahren rund 300.000 Euro bei Online-Glücksspielen verloren. Der aus Malta stammende Anbieter bot auch in Deutschland seine Spiele an. Der Kläger wusste von der Illegalität des Online-Glücksspiels nichts. Die Teilnahme erfolgte zwischen 2017 und Ende 2019 zu Zeiten, in denen das Glückspiel im Internet in Deutschland bis auf wenige Ausnahmen verboten war.
  • Da sich die Glücksspiel-Anbieter außergerichtlich nicht auf Einigungen einlassen, müssen Verbraucher vor Gericht ziehen. Im vorliegenden Fall benötigte der Kläger eine Prozesskostenhilfe, um vor Gericht vorgehen zu können. Das Landgericht Bochum lehnte die Hilfe ab. Das OLG Hamm gab der Beschwerde des Klägers statt und positionierte sich eindeutig auf Verbraucherseite.
  • Das Verbot des Internet-Glücksspiels ist nach Ansicht des OLG mit dem europäischen Recht vereinbar. Zudem kann deutsches Recht auch gegen ein Unternehmen außerhalb Deutschlands zur Anwendung kommen.
  • Die große Frage dreht sich bei Glücksspiel-Verfahren um folgenden Umstand. Stehen dem Spieler die Ansprüche zu? Schließlich hat er an einem illegalen Spiel teilgenommen. Das OLG machte klar, dass die Ansprüche berechtigt sind und Verwies auf Ausführungen des Bundesgerichtshofes (BGH). Dass der Veranstalter des sittenwidrigen Glücksspiels die Einnahmen behalten kann, dürfe aus Sicht des BGH nicht sein. Eine durch illegales Handeln verursachte Vermögensverschiebung muss rückgängig gemacht werden.
Geld im Online-Casino verzockt? Dr. Stoll & Sauer rät zur Klage

Die Chancen, verspieltes Geld wieder zurückzuholen, stehen für Verbraucher nach diesem Beschluss bestens. Auch das Oberlandesgericht Frankfurt hat in einem Beschluss vom 4. April 2022 klar gemacht, dass ein Online-Casino keinen Anspruch auf das Geld der Spieler habe. Das Angebot von Online-Glücksspielen in Deutschland sei weitreichend verboten und die Verträge zwischen Spieler und Anbieter daher nichtig gewesen (Az. 23 U 55/21). Für die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer ist die juristische Aufarbeitung der Online-Casino-Abzocke durch zahlreiche Urteile ein großes Stück weitergekommen. Die Chancen auf Rückerstattung sind dadurch enorm gestiegen. Daher rät die Kanzlei betroffenen Verbrauchern, sich anwaltlich beraten zu lassen. Im kostenfreien Online-Check lässt sich der richtige Weg gegen den Casino-Betreiber herausfinden. Wir prüfen Ihren konkreten Fall und geben Ihnen eine Ersteinschätzung. Bei Bedarf kontaktieren wir für Geschädigte auch einen Prozessfinanzierer.

Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führen aktuell in einer Spezialgesellschaft die Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG. Die Musterfeststellungsklage gegen die VW AG haben Inhaber ebenso mit angeführt. Im renommierten JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.

Für die oben stehenden Storys, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Storys, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.