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Zwangsrückruf im VW Abgasskandal – laut Experten bringt die Nachbesserung nicht zwingend den gewünschten Erfolg

(lifePR) (Lahr, )
In der Affäre rund um manipulierte Abgaswerte wird die Luft für VW dünn(er): Das Kraftfahrt-Bundesamt machte deutlich, dass die bisherigen Nachbesserungspläne von VW nicht ausreichend seien. Die Behörde ordnete einen zwangsweisen Werkstattbesuch von 2,4 Mio. TDI-Diesel-Fahrzeugen an. Für die Besitzer dieser Autos stellt sich nicht nur die Frage, ob ein Zwangsrückruf ein Vorteil für sie ist. Sondern es bleibt auch die Unsicherheit, wie und wann sich die betroffenen Autokäufer am besten wehren sollten.

Abwarten auf eine „Reparatur“ ist für viele Autobesitzer kein Gewinn – denn es besteht die Gefahr gesetzliche Rechte zu verlieren


Aus rechtlicher Sicht ist es für die Durchsetzung von Rechten unerheblich, ob VW einen Werkstattbesuch auf freiwilliger oder zwangsweiser Basis herbeileitet. Denn gerade die Autokäufer, die ihren PKW während der letzten zwei Jahre erwarben, können aufgrund ihrer gesetzlichen Rechte schon jetzt mehr fordern als die nur die „Reparatur“ ihres EA 189-Dieselmotors. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte erlauben es, bereits jetzt die Nachlieferung eines mangelfreien Fahrzeugs zu fordern, ohne im Gegenzug Nutzungsersatz zahlen zu müssen. Wenn jedoch der Rückruf konkret „vor der Türe stehen“, dann ändert sich die Rechtslage. Die Autokäufer können dann nicht mehr eine Nachlieferung verlangen.

Und ein weiteres Argument spricht gegen das Abwarten der Rückrufaktion: Während der Wartezeit verstreicht Zeit. Gesetzliche Ansprüche – wie etwa die Nachlieferung eines mangelfreien Ersatzfahrzeugs – können während des Wartens verjähren oder aus anderen rechtlichen Gründen nicht mehr durchsetzbar werden. Für die Autobesitzer ist dies auch deshalb ein brisanter Aspekt, weil sich die Stimmen mehren, die auf erhebliche technische Herausforderungen bei einer „Reparatur“ hinweisen. Denn es zeichnet sich in den Presseberichten immer deutlicher ab, dass ein einfaches Software-Update wohl nicht die Lösung aller Probleme sein wird. Ein ordnungsgemäßer Ausstoß von Stickstoffoxiden kann entweder einen erhöhten Dieselverbrauch oder eine verringerte Fahrleistung nach sich ziehen. Eine solche „Reparatur“ ist nicht das Ziel vieler Betroffener, wie in den Erstberatungsgesprächen der Anwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer immer wieder deutlich zu hören ist.

Dies ist natürlich nur ein sehr kurzer Abriss der rechtlichen Möglichkeiten, die betroffenen Autobesitzern offen stehen. Nur eine anwaltliche Prüfung kann Gewissheit verschaffen, wie sich die rechtliche Lage im Einzelfall darstellt. Gerade bei noch laufenden Gewährleistungsrechten gibt es keine Lösung die für „alle“ vom VW Abgasskandal betroffenen Autobesitzer einwandfrei passt.

Interessengemeinschaft für Geschädigte verschafft dem einzelnen Autobesitzer mehr Gehör

Doch trotz der Einzelfallbetrachtung gibt es gute Argumente, weswegen sich betroffene Autobesitzer sich dennoch bereits jetzt zusammenschließen und handeln sollten. Der bisherige, durch immer neue unerfreuliche Enthüllungen gekennzeichnete Verlauf des VW Abgasskandals zeigt, dass sich Betroffene nicht darauf verlassen sollten, dass sich alles zum Guten wenden werde. Stattdessen sollten Autofahrer ihre Rechte einfordern. Um den Geschädigten eine möglich gut „hörbare“ Stimme zu verleihen, bietet die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer eine Interessengemeinschaft für Autokäufer an, die sich regen Interesses erfreut.

Weitere Informationen zu der Interessengemeinschaft und zu Käuferrechten befinden sich auf der Spezialseite www.vw-schaden.de

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Unsere Spezialseite rund um Käuferrechte im VW Abgasskandal

Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Die Kanzlei Dr. Stoll und Sauer ist schwerpunktmäßig im Bereich des Verbraucherschutzes tätig. Die 15 Anwälte der Kanzlei sind ausschließlich auf Kunden- und Verbraucherseite tätig und bearbeiten Fragestellungen rund um verschiedene Verbraucherrechte und damit eng damit verwandte Rechtsgebiete.
Eine weitere Besonderheit ist die Kenntnis des Umgangs mit sog. Großschadenfällen. Es kommt hier insbesondere darauf an viele Informationen und Unterlagen zu sammeln, zu sichten und auszuwerten und trotzdem die Besonderheiten des individuellen Einzelfalls in die Bearbeitung einfließen zu lassen. Die Anwälte der Kanzlei haben bei großen Schadensfällen die Fälle von hunderten Geschädigten gleichzeitig zu bearbeiten und zu betreuen. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer ist in Lahr/Schwarzwald ansässig, es werden Mandate aus dem gesamten Bundesgebiet bearbeitet

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