Abwarten auf eine „Reparatur“ ist für viele Autobesitzer kein Gewinn – denn es besteht die Gefahr gesetzliche Rechte zu verlieren
Aus rechtlicher Sicht ist es für die Durchsetzung von Rechten unerheblich, ob VW einen Werkstattbesuch auf freiwilliger oder zwangsweiser Basis herbeileitet. Denn gerade die Autokäufer, die ihren PKW während der letzten zwei Jahre erwarben, können aufgrund ihrer gesetzlichen Rechte schon jetzt mehr fordern als die nur die „Reparatur“ ihres EA 189-Dieselmotors. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte erlauben es, bereits jetzt die Nachlieferung eines mangelfreien Fahrzeugs zu fordern, ohne im Gegenzug Nutzungsersatz zahlen zu müssen. Wenn jedoch der Rückruf konkret „vor der Türe stehen“, dann ändert sich die Rechtslage. Die Autokäufer können dann nicht mehr eine Nachlieferung verlangen.
Und ein weiteres Argument spricht gegen das Abwarten der Rückrufaktion: Während der Wartezeit verstreicht Zeit. Gesetzliche Ansprüche – wie etwa die Nachlieferung eines mangelfreien Ersatzfahrzeugs – können während des Wartens verjähren oder aus anderen rechtlichen Gründen nicht mehr durchsetzbar werden. Für die Autobesitzer ist dies auch deshalb ein brisanter Aspekt, weil sich die Stimmen mehren, die auf erhebliche technische Herausforderungen bei einer „Reparatur“ hinweisen. Denn es zeichnet sich in den Presseberichten immer deutlicher ab, dass ein einfaches Software-Update wohl nicht die Lösung aller Probleme sein wird. Ein ordnungsgemäßer Ausstoß von Stickstoffoxiden kann entweder einen erhöhten Dieselverbrauch oder eine verringerte Fahrleistung nach sich ziehen. Eine solche „Reparatur“ ist nicht das Ziel vieler Betroffener, wie in den Erstberatungsgesprächen der Anwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer immer wieder deutlich zu hören ist.
Dies ist natürlich nur ein sehr kurzer Abriss der rechtlichen Möglichkeiten, die betroffenen Autobesitzern offen stehen. Nur eine anwaltliche Prüfung kann Gewissheit verschaffen, wie sich die rechtliche Lage im Einzelfall darstellt. Gerade bei noch laufenden Gewährleistungsrechten gibt es keine Lösung die für „alle“ vom VW Abgasskandal betroffenen Autobesitzer einwandfrei passt.
Interessengemeinschaft für Geschädigte verschafft dem einzelnen Autobesitzer mehr Gehör
Doch trotz der Einzelfallbetrachtung gibt es gute Argumente, weswegen sich betroffene Autobesitzer sich dennoch bereits jetzt zusammenschließen und handeln sollten. Der bisherige, durch immer neue unerfreuliche Enthüllungen gekennzeichnete Verlauf des VW Abgasskandals zeigt, dass sich Betroffene nicht darauf verlassen sollten, dass sich alles zum Guten wenden werde. Stattdessen sollten Autofahrer ihre Rechte einfordern. Um den Geschädigten eine möglich gut „hörbare“ Stimme zu verleihen, bietet die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer eine Interessengemeinschaft für Autokäufer an, die sich regen Interesses erfreut.
Weitere Informationen zu der Interessengemeinschaft und zu Käuferrechten befinden sich auf der Spezialseite www.vw-schaden.de