Landgericht Kiel erwartet von FCA Argumente im Abgasskandal
Fiat-Kunden und Camper stehen seit dem Sommer 2020 unter Schock. Damals durchsuchten Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft Frankfurt Büroräume von FCA und Iveco – beide gehören zum Fiat-Imperium. „Frankfurt: Durchsuchungen wegen des Verdachts des Betruges im Zusammenhang mit Diesel-Abschalteinrichtungen“, titelte die Staatsanwaltschaft in ihrer Pressemitteilung vom 22. Juli 2020. Ganz offensichtlich hat auch der Autokonzern Fiat wie die Volkswagen AG den Verbrauchern einen ausgewachsenen Diesel-Abgasskandal beschert. Die Abgasreinigung der Motoren soll so manipuliert werden, dass die EU-Grenzwerte nur auf dem Prüfstand eingehalten werden. Im realen Straßenverkehr wird die Umwelt verpestet und die Gesundheit der Bürger gefährdet. Weil Fiat und Iveco Fahrgestelle und Motoren an Herstellern von Reise- und Wohnmobilen verkaufen, hielt der Abgasskandal somit Einzug in die gerade durch die Corona-Pandemie boomende Branche.
Mittlerweile hat die Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer 2500 Klagen im Fiat-Abgasskandal an deutschen Gerichten eingereicht. Erste verbraucherfreundliche Urteile konnten bereits erstritten werden. Die juristische Aufarbeitung des Skandals ist im vollem Gang. Das Landgericht Kiel hat am 2. Juni 2022 klar zum Ausdruck gebracht, dass Fiat Chrysler vor einer Verurteilung steht. Hier die Eckdaten zum vorliegenden Verfahren, das von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer geführt wird:
- Im Dezember 2018 kaufte der Kläger das Wohnmobil der Marke Hobby Vantana 465 ET de Luxe für 50.000 Euro. Beim Motor handelt es sich um ein Multijet 2,3l mit 150 PS der Abgasnorm Euro 6b. Motorkennung: F1AGL411C. Mit Klage vom 11. Januar 2022 verlangt der Verbraucher die Rückgabe des Fahrzeugs und die Rückzahlung des Kaufpreises. Daneben soll das Landgericht Leipzig feststellen, ob dem Kläger durch den Diesel-Abgasskandal ein Schaden entstanden ist und FCA dafür haftet.
- Der Hinweis im Verhandlungsprotokoll vom 20. Mai 2022 deutet klar auf eine Verurteilung hin. Wörtlich heißt es im Protokoll, „dass das Bestreiten der Beklagten möglicherweise nicht ausreichend substantiiert wäre und sie möglicherweise zu den einzelnen Parametern ihrer Modulation bzw. zur Art der Modulation der AGR-Rate näher vortragen müsste“.
- Der FCA-Anwalt bestreitet erneut das Vorhandensein einer Zeitschaltuhr, die die Abgasreinigung illegal manipuliert. In einem anderen Verfahren der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer hat FCA den Timer zugestanden.
- Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer geht davon aus, dass das Landgericht Kiel FCA verurteilen wird.